Auf Mallorca gibt es jetzt Geld vom Staat für die Geburt eines Kindes
Das balearische Finanzministerium hat eine neue Abschreibung bei der Einkommensteuer vorgestellt. Der Clou: Man kann diese vorab kassieren

Ein glücklicher Moment für die Eltern – und Geld gibt es für die Geburt nun obendrauf. / DM/Shutterstock
Wer in diesem Jahr auf Mallorca ein Kind bekommen hat, kriegt Geld von der Steuerbehörde. Das hat das Finanzministerium der Balearen am Mittwoch (31.7.) bekannt gegeben. Zuvor hatte der neu geschaffene steuerliche Beirat der Balearen-Regierung der Maßnahme ausdrücklich zugestimmt.
Soviel Geld gibt es pro Kind
Demnach bekommen Eltern für die Geburt eines Kindes eine Abschreibung bei der Einkommensteuer (IRPF). Diese beträgt bei Erstgeborenen 800 Euro und bei Zweitgeborenen 1.000 Euro. Für das dritte Kind bekommt man einen Steuerrabatt in Höhe von 1.200 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind können 1.400 Euro reklamiert werden.
Der Clou: Die Auszahlung des Gelds kann sofort bei der Steuerbehörde beantragt werden. Somit muss man nicht warten, bis man im Folgejahr die Einkommensteuererklärung einreicht. Die Anträge sind rückwirkend für Geburten ab dem 1. Januar 2024 möglich. Eltern von Kindern, die im Kalenderjahr 2023 geboren wurden, konnten das Geld schon bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr einreichen. Die Frist endete Ende Juni.
Beantragen können Eltern die Steuererleichterung, wenn sie steuerlich ansässig sind und eine bestimmte Obergrenze beim Einkommen nicht überschreiten. Bei einzeln eingereichten Steuererklärungen beträgt diese 33.000 Euro im Jahr, bei gemeinsam eingereichten Erklärungen 52.800 Euro im Jahr.
Das ist der steuerliche Beirat
Der Steuerliche Beirat wurde im Rahmen des Haushalts der Balearen-Regierung für 2024 geschaffen und trat erstmals Ende Juni zusammen. Ziel des Expertenrats ist es, möglichst viele an Steuerfragen beteiligte Akteure der Inseln zusammenzubringen, um fiskalpolitische Entscheidungen zu treffen. So soll unter anderem die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Balearen-Regierung hatte gleich zu Beginn der Legislaturperiode im Sommer 2023 eine böse Klatsche erlitten, als sich herausstellte, dass das Gesetz zum Erlass der Erbschaftsteuer größere formelle Fehler beinhaltete.
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