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Spanische Weihnachtslotterie: Warum Deutsche nicht einfach online mitspielen dürfen

Wer sich aus Deutschland an El Gordo beteiligen will, sollte vorsichtig sein: Viele Online-Angebote sind illegal – eine Reise nach Spanien ist Pflicht

Loskugeln der spanischen Weihnachtslotterie.

Loskugeln der spanischen Weihnachtslotterie. / LOTERÍAS

Ralf Petzold

Ralf Petzold

"Teilnahme an spanischer Weihnachtslotterie 'El Gordo' aus Deutschland ist illegal", titelte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der vergangenen Woche eine Pressemitteilung. Die Deutsche Presseagentur griff sie auf, auch die Mallorca Zeitung teilte die Nachricht, die für viel Aufregung sorgte. "Es drohen Haft und Geldstrafen", hieß es. Dabei gibt es für Deutsche jedoch eine Möglichkeit, wie sie legal bei der Lotterie mitmachen können. Sie müssen allerdings verreisen.

Das Thema ist verzwickt. Auf der Website des staatlichen spanischen Lottoanbieters finden sich keine Informationen zum Thema, ob Ausländer an der Weihnachtslotterie teilnehmen dürfen oder nicht. Im spanischen Glücksspielgesetz von 2011 sind Personengruppen aufgelistet, denen das Mitspielen verboten wird. Dazu zählen Minderjährige, Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und Mitarbeiter des Lottoveranstalters.

Die Staatsangehörigkeit oder der Residentenstatus werden im Gesetz nicht erwähnt. Im Umkehrschluss ist es folglich erlaubt. Auf der anderen Seite: Wenn man versucht, auf die offizielle spanische Lottoseite mit einer deutschen IP zu gelangen, erscheint folgender Hinweis: "Um neue Wetten abzuschließen, musst du Resident in Spanien sein oder dich auf spanischem Boden befinden."

Nachgefragt bei der angegebenen Hotline: Ausländer dürfen natürlich sich auch Lose im Laden kaufen, wenn sie im Spanien-Urlaub sind, meint die Mitarbeiterin. "Das Los darf Spanien aber nicht verlassen. Die Polizei könnte es am Flughafen konfiszieren, wenn man damit ins Ausland reisen möchte."

Selbst wer es nach Deutschland schmuggelt, steht vor hohen Hürden. Der Gewinn kann nur in Spanien abgeholt werden. Sind es weniger als 2.500 Euro, gibt es den Preis in Barzahlung oder als Bizum-Überweisung in jedem beliebigen Lottoladen. Höhere Beträge zahlen die Banken CaixaBank und BBVA aus: Per Überweisung auf ein spanisches Konto.

Spanische Online-Anbieter sind beim Kauf in Deutschland illegal

Private - und staatlich anerkannte - Lottoläden meinen diese Probleme mit einem Online-Verkauf der Lose umgehen zu können. Völlig legal, heißt es auf vielen Websites der regionalen Anbieter. Das Los werde in Spanien aufbewahrt und verlasse daher das Land nicht. Im Falle eines Gewinns könne mit einer vom Notar unterschriebenen Verfügung der Preis erst an den Lottoladen ausgezahlt werden, der ihn dann an den Spieler weitergibt.

"Das ist illegales Glücksspiel", sagt Franciska Quaiser von der GGL gegenüber der MZ. In Deutschland gelte der Glücksspielstaatsvertrag. Damit Bürger von deutschem Boden aus an einem Glücksspiel teilnehmen können, müsse die Lotterie bei der Behörde angemeldet sein. Und das sei bei den diversen Anbietern rund um die spanische Weihnachtslotterie nicht der Fall.

Was also tun?

Wer mitspielen will, kommt um die Reise nach Spanien nicht herum. Dann kann das Los entweder online oder bei einem Lottoladen gekauft werden. Urlauber, die sich für das Papierexemplar entscheiden, brauchen einen Bekannten in Spanien, dem sie es bei Abreise hinterlassen können. Nach der Ziehung haben die Glücksspieler dann drei Monate Zeit, um den Gewinn abzuholen. Sind das mehr als 2.500 Euro, muss ein spanisches Bankkonto her. "Gegebenenfalls muss der Gewinn dann in Deutschland erneut versteuert werden", sagt die Frau an der Lotto-Hotline. In Spanien gilt eine Freigrenze bis 40.000 Euro. Alle höheren Beträge werden mit 20 Prozent besteuert. Für den Hauptpreis, den Gordo, gibt es folglich 328.000 Euro netto (von 400.000 Euro brutto). Übrigens: Auch mit einem VPN-Server zu mogeln und dem Computer vorgaukeln, man befinde sich in Spanien, ist illegal.

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