Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Offenbarung des Auslandsvermögens: Das hat sich für Mallorca-Residenten beim Modelo 720 geändert

Die einst gefürchtete Offenlegung hat nach einem Urteil im Jahr 2022 viel von ihrem Schrecken eingebüßt. Trotzdem gibt es für ausländische Residenten bei der Abgabe noch einiges zu beachten

Wenn das Vermögen im Ausland immer weiter wächst und irgendwann die 50.000-Euro-Grenze durchbricht, wird es Zeit für das Modelo 720.

Wenn das Vermögen im Ausland immer weiter wächst und irgendwann die 50.000-Euro-Grenze durchbricht, wird es Zeit für das Modelo 720. / Freepik

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Genau vier Jahre ist es her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Offenbarung des Auslandsvermögens in Spanien einen Tiefschlag verpasst hat. Damals entschieden die Richter, dass die spanischen Finanzbehörden die bis dato üblichen harten Strafen rund um das sogenannte Modelo 720 nicht weiter anwenden dürfen. „War das Modelo 720 zuvor eine Massenvernichtungswaffe, ist es jetzt nicht viel mehr als ein Schrotgewehr“, drückt es Alejandro del Campo von DMS Legal Intelligence in gewohnt blumiger Art und Weise aus.

Der Steuerberater und Anwalt aus Palma hatte seit 2013 gegen die hohen Strafen im Zusammenhang mit der Offenbarung des Auslandsvermögens geklagt und war letztlich erfolgreich. Die MZ gibt einen Überblick über den aktuellen Stand im Hinblick auf das Modelo 720 und was ausländische Residenten auf Mallorca nun beachten müssen.

Kann ich mir das Modelo 720 eigentlich jetzt sparen?

Nein. Ausländische Steuerresidenten müssen weiterhin ihr Vermögen etwa in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz angeben, sofern es in einer der drei Gruppen 50.000 Euro überschreitet: Immobilien, Konten oder Wertpapiere, also etwa auch die inzwischen vor allem bei jüngeren Menschen sehr beliebten ETFs.

Wer in Spanien Resident ist, aber beispielsweise beim in Deutschland ansässigen Neobroker Scalable einen ETF-Sparplan besitzt, der mehr als 50.000 Euro Depotwert hat, ist ebenfalls verpflichtet, das Modelo 720 auszufüllen.

Aber Vorsicht: Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie alleiniger Inhaber etwa der Immobilie oder eines Kontos sind oder nur einen kleinen Anteil an einem Haus oder einem Gemeinschaftskonto besitzen: Sobald der Gesamtwert die 50.000 Euro überschreitet, ist der Wert im Modelo 720 anzugeben.

Wie sieht es mit den Strafen aus, wenn ich es nicht einreiche?

Hier hat sich notgedrungen nach dem Urteil einiges geändert. Noch ist nicht ganz klar, welche Strafen die Finanzbehörden bei Fehlern im Modelo 720 nun verhängen. Alejandro del Campo ist seit Anfang 2022 kein Fall einer Sanktion mehr zu Ohren gekommen. „Ich habe mich dieser Tage mit einem auf das Modelo 720 spezialisierten Kollegen aus Madrid unterhalten, der ebenfalls seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nichts über Strafen gehört hat“, sagt er.

Ohnehin würden die Strafen heute viel niedriger ausfallen als früher. Bei Nichtabgabe des Modelo 720 kann das Finanzamt nach Ansicht von del Campo heute nur noch 20 Euro Strafe pro fehlender Angabe und maximal 200 Euro verlangen, bei fehlerhafter Abgabe dürfte die Hälfte fällig werden. Im schlimmsten Fall könnten laut Alejandro del Campo nach Artikel 198 des allgemeinen spanischen Steuergesetzes 20.000 Euro Strafe fällig werden bei Nichtabgabe des Formulars und einem gleichzeitigen enormen Vermögen im Ausland.

Doch selbst diese Höchststrafe hätte nicht viel zu tun mit den Sanktionen, die das Finanzamt bis vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verhängte. So wurden Strafen von 5.000 Euro pro fehlerhafter Angabe im Modelo 720 verhängt. Dazu muss man wissen, dass zu jedem Konto fünf Angaben gehören, zu jeder Immobilie vier Daten und zu jedem Wertpapier zwei Daten. Hatte man also bei einer Immobilie in allen fünf Daten Fehler, wurden 25.000 Euro Strafe fällig.

Zudem konnte das Finanzamt weitere Strafen wegen falsch oder nicht deklariertem Vermögen im Ausland erheben. So überstiegen die Sanktionen in extremen Fällen den Wert der Immobilien, die offengelegt werden mussten. Alejandro del Campo erinnert sich in diesem Zusammenhang an den Fall eines Mandanten, der in Andorra ein Konto mit einem Wert von 440.000 Euro hatte und eine Strafe von fast vier Millionen Euro zahlen musste, weil er das Modelo 720 nicht abgegeben hatte.

Wann und wie muss ich das Modelo 720 einreichen?

Derzeit läuft die Frist für die Abgabe des Formulars. Zeit haben Steuerzahler jedes Jahr von Anfang Januar bis zum 31. März, um ihr Auslandsvermögen aus dem Vorjahr zu deklarieren. Stichtag ist der 31. Dezember. Hat dann einer der fraglichen Bereiche den Wert von 50.000 Euro überschritten, muss ein Modelo 720 abgegeben werden.

Bei Konten wird üblicherweise der durchschnittliche Kontostand des letzten Quartals zugrunde gelegt. Übrigens muss nach der erstmaligen Abgabe erst dann wieder ein Modelo 720 eingereicht werden, wenn das Vermögen innerhalb eines Jahres um mehr als 20.000 Euro angewachsen ist.

Ausgefüllt werden kann das Modelo 720 ausschließlich digital auf der Website der Agencia Tributaria unter sede.agenciatributaria.gob.es. Dafür benötigt man allerdings entweder die digitale Cl@ve Móvil, einen elektronischen spanischen Personalausweis oder eine digitale Unterschrift (certificado). Wer all das nicht besitzt, dem bleibt der Weg zum Steuerberater. Alejandro del Campo rechnet dafür bei übersichtlichen Vermögensverhältnissen mit 150 bis 250 Euro. Wer mehrere Immobilien und Dutzende Wertpapiere habe, müsse mit ein paar Tausend Euro Kosten rechnen.

Was ist mit Kryptowährungen?

Für diese gibt es seit 2021 ein eigenes Formular. Wer als spanischer Steuerresident im Ausland Kryptowährungen im Wert von mehr als 50.000 Euro besitzt, ist dazu verpflichtet, dieses Vermögen mithilfe des Modelo 721 offenzulegen. Auch hier gilt eine Frist von Anfang Januar bis zum 31. März des Folgejahres.

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents