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Auswandern nach Mallorca: Entwarnung für pensionierte Beamte von Post und Bahn

Durch die Aufhebung der Verfügung der Oberfinanzdirektion Köln können pensionierte Beamte nun beruhigt in Spanien bleiben, ohne eine erhebliche jährliche Steuerlast befürchten zu müssen

Ein Schaffner der Deutschen Bahn.

Ein Schaffner der Deutschen Bahn. / Foto: Carsten Koall/dpa

Entwarnung für Beamte von Bahn und Post, die im Ruhestand nach Mallorca gezogen sind: Pensionierte Beamte, die ihren Lebensmittelpunkt und steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben, unterliegen nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin ausschließlich dem deutschen Steuerrecht (Artikel 18 Abs. 1). Damit profitieren sie unter anderem vom deutschen Altersentlastungsbetrag und dem steuerlichen Grundfreibetrag. Letzterer beträgt für Ledige 12.096 Euro und für Ehepaare Dank des Splittings bei gemeinsamer Veranlagung 24.192 Euro (2026).

Diese günstige Steuerregelung sollte für ehemalige Postbeamte und entsprechend für ehemalige Bahnbeamte wegen der Privatisierung der Unternehmen ab sofort und sogar für in der Vergangenheit nicht abgeschlossene Steuerjahre nicht mehr gelten. Im Dezember 2025 hatte die Oberfinanzdirektion Köln angewiesen , dass diese Pensionen fortan ausschließlich spanischer Besteuerung unterliegen sollten.

Gute Nachricht

Diese Verfügung wurde jetzt auf Betreiben des Verfassers und mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen aufgehoben. Das dürfte zu einem großen Aufatmen bei den Betroffenen führen, denn bei spanischer Pensionsbesteuerung wären je nach Höhe der Pension 5.000-10.000 Euro jährlicher Steuerlast in Spanien zu befürchten gewesen.

Die betroffenen Beamten, von denen viel bereits überlegt haben, ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland zu verlegen, können nun beruhigt in Spanien bleiben. Auch für die Zukunft fällt damit fällt ein Grund weg, in Spanien „unter dem Schirm“ als „Touristen“ (mit oder ohne Residencia) und ohne steuerliche Ansässigkeit in Spanien gemeldet zu sein.

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