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Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 auf Mallorca beginnt: Das ist 2026 neu

Viele Angestellte dürften weniger Geld zurückbekommen. Ein Leitfaden, was bei der "declaración de renta" zu beachten ist und welche Absetzmöglichkeiten es gibt

Ab Anfang April wird es wieder Zeit für die Steuererklärung. Diesmal könnte es für viele Angestellte unerfreulich werden.

Ab Anfang April wird es wieder Zeit für die Steuererklärung. Diesmal könnte es für viele Angestellte unerfreulich werden. / Freepik

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Das trifft sich gut: Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 auf Mallorca fällt in diesem Jahr mit den Osterferien zusammen. Wer frei hat, kann die Zeit nutzen, um die declaración de renta diesmal bereits frühzeitig abzugeben und dementsprechend eher eine etwaige Rückerstattung auf dem Konto haben. Hinzu kommt: In Spanien ist die Steuererklärung vergleichsweise schnell und einfach erledigt.

Die Termine

In diesem Jahr ist am Mittwoch (8.4.) Startschuss, um die Steuererklärung im Online-Formular, dem sogenannten borrador, auszufüllen und abzuschicken. Dieser Weg empfiehlt sich für alle, die übersichtliche Einkommensverhältnisse haben – sprich fest angestellt sind und keine Nebenjobs haben –, und diejenigen, bei denen sich an den Lebensumständen nichts geändert hat, die also nicht etwa geheiratet oder Kinder bekommen haben. Zeit für die Online-Steuererklärung ist bis 30. Juni.

Wer Beratungsbedarf hat und der spanischen Sprache mächtig ist, der kann ab dem 6. Mai und bis zum 30. Juni die telefonische Beratung der Steuerbehörde Agencia Tributaria in Anspruch nehmen. Einen Termin dafür beantragen kann man zwischen dem 29. April und dem 29. Juni unter den Telefonnummern 91-55 30 071 oder 901-22 33 44.

Und wer lieber persönlich im Finanzamt erscheint und dort an der Hand genommen werden möchte, der kann das vom 1. bis 30. Juni im Rahmen der sogenannten Renda Àgil tun. Termine dafür können zwischen dem 29. Mai und dem 29. Juni ausgemacht werden. Die Beratungstermine dauern meist nur ein paar Minuten.

Für wen ist die „renta“ Pflicht?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben, auch wenn das Finanzamt den Schritt allen empfiehlt. Prinzipiell müssen Arbeitnehmer, die nur eine Einkommensquelle haben und weniger als 22.000 Euro brutto im Jahr verdienen, keine Einkommensteuererklärung abgeben. Davon entbunden ist auch, wer zwei oder mehr Einkommensquellen hat, deren Summe die 15.876 Euro nicht übersteigt und deren zweithöchste Einnahmequelle nicht über 1.500 Euro liegt. Selbstständige sind in jedem Fall gezwungen, die Steuererklärung abzugeben.

Seit vergangenem Jahr ist die Steuererklärung auch für Arbeitslose verpflichtend – unabhängig davon, ob ein Einkommen vorhanden oder wie hoch dieses ist. Auf diese Weise will das Finanzamt sichergehen, dass keine Einkünfte aus Schwarzarbeit oder anderen Quellen vorliegen, die sonst nicht angegeben würden.

Auch Einkünfte aus Zahlungen mit Kreditkarten oder dem Zahlungssystem Bizum ab einer bestimmten Höhe müssen angegeben werden: Bei Kartenzahlungen liegt die Grenze zur Meldepflicht bei 25.000 Euro, bei Bizum bereits bei 10.000 Euro.

Dämpfer für manche Einkommen

Vor allem diejenigen, die angestellt sind und zwischen 22.000 und 35.000 Euro brutto verdienen, könnten in diesem Jahr deutlich weniger Geld zurückbekommen als gewohnt oder sogar Steuern zurückzahlen müssen. Daran ist keine Steuererhöhung schuld, sondern eine Anpassung der niedrigen Steuersätze aus den vergangenen Jahren.

Die Zentralregierung hatte 2023 den Steuersatz auf viele Einkommen verringert, um im Nachgang der Corona-Pandemie Arbeitnehmern ein höheres Nettogehalt zu ermöglichen. Diese Differenz wird mit der Steuererklärung 2025 nun wieder ausgeglichen. Am stärksten betroffen sein werden die niedrigen und mittleren Einkommen, weil hier die Entlastung am stärksten ausgefallen war.

Sonderregelungen auf den Balearen

Dafür gibt es auf den Balearen wieder einige Möglichkeiten, Posten von der Steuer abzusetzen. So bekommen Eltern einkommensabhängige Hilfen, um die Kinderbetreuung mit dem Beruf unter einen Hut zu bringen. 40 Prozent der Betreuungskosten von Kindern bis sechs Jahre können bis zu einer Obergrenze von 900 Euro geltend gemacht werden.

Bei Geburt eines Kindes sowie einer Adoption können Eltern 800 Euro absetzen, wenn es sich um das erste Kind handelt. Beim zweiten Kind sind es 1.000 Euro, beim dritten 1.200 Euro und beim vierten und allen weiteren 1.400 Euro. Viele Eltern können auch Ausgaben für Schulbücher absetzen. Möglich sind hier 100 Prozent des Betrags bis maximal 220 Euro, in Ausnahmefällen 350 Euro.

In Sachen Wohnraum sind ebenfalls diverse Steuererleichterungen vorgesehen. Wer zur Miete wohnt und unter 36 oder arbeitslos und über 65 Jahre alt ist, kann 15 Prozent der Mieteinnahmen bis zu maximal 530 Euro absetzen. Für vulnerable Personen, wie etwa Menschen mit Behinderung oder Großfamilien, sind 650 Euro oder 20 Prozent möglich.

Eigentümer, die langfristig vermieten, also mit einem Mietvertrag von fünf Jahren oder länger, können 30 Prozent der Mieteinnahmen und maximal 3.600 Euro absetzen. Auch bis zu 75 Prozent der Kosten für Versicherungen, die einen Zahlungsausfall durch Mieter abdecken, sind absetzbar. Wer von einer Hausbesetzung betroffen ist, kann bis zu 500 Euro absetzen. Familien, in denen eines oder mehrere Kinder nicht auf den Balearen studieren oder eine Ausbildung machen, können bis zu 1.800 Euro von der Steuer absetzen. Neu ist, dass Menschen, die aus beruflichen Gründen auf die Balearen ziehen, bis zu 440 Euro absetzen können.

Hauseigentümer, die in Sachen Nachhaltigkeit am Haus investieren, können 50 Prozent der Investition (bis zu 10.000 Euro) zurückbekommen. Dafür muss nachgewiesen werden, dass das Haus sich nach der Renovierung mindestens um mindestens eine Stufe beim Energiezertifikat verbessert hat. Für Menschen mit Behinderung gibt es Steuererleichterungen genauso wie für ältere Menschen ab 65 Jahren, die auf Tagespflege oder ein Seniorenwohnheim angewiesen sind. Sie können bis zu 660 Euro absetzen.

Und nicht zuletzt gibt es Hilfen für Selbstständige oder Unternehmensgründer. So bekommen etwa neue autónomos 1.000 Euro von der Steuer zurück.

Fast in allen Fällen sind diese Hilfen an Einkommensobergrenzen gebunden, zumeist gilt die Grenze von 33.000 Euro respektive 52.800 Euro bei gemeinsamer Steuererklärung mit dem Partner oder der Partnerin.

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