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Hammerurteil in Spanien: Shakira bekommt 60 Millionen Euro vom Finanzamt zurück

Der Oberste Gerichtshof sah es nicht als erwiesen an, dass die Sängerin bei der Abrechnung der Vermögenssteuer und der Einkommensteuer für das Jahr 2011 getrickst hatte

Die Sängerin Shakira verlässt ein Gericht in Barcelona im November 2023.

Die Sängerin Shakira verlässt ein Gericht in Barcelona im November 2023. / Foto: Joan Mateu Parra/AP

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J. G. Albalat, Germán González

Geldregen im Hause Shakira: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Steuerbehörde dazu verdonnert, der kolumbianischen Sängerin 60 Millionen Euro zurückzuzahlen. Das Finanzamt hatte der Musikerin Unregelmäßigkeit bei der Abrechnung der Vermögenssteuer und der Einkommensteuer für das Jahr 2011 vorgeworfen. Dagegen hat Shakira nun erfolgreich Einspruch eingelegt.

„Es gab nie Betrug, und die Verwaltung selbst konnte nie das Gegenteil beweisen – schlicht und einfach, weil es nicht wahr war. Trotzdem wurde ich fast ein Jahrzehnt lang wie eine Schuldige behandelt. Jeder Schritt des Verfahrens wurde geleakt, verzerrt und aufgeblasen, und mein Name sowie meine öffentliche Person wurden benutzt, um eine Drohbotschaft an die übrigen Steuerzahler zu senden“, erklärte die Sängerin. Mit der Gerichtsentscheidung endet ein Verfahren, das acht Jahre gedauert hat. Ihr Anwaltsteam spricht von einer „erbitterten Jagd“ durch die Behörde.

Das ganze Jahr auf Welttournee

Im Jahr 2011 befand sich Shakira auf Welttournee und gab 120 Konzerte in 37 verschiedenen Ländern. Nach Angaben ihrer Anwälte hatte sie in Spanien weder ein Haus noch Kinder, noch habe sich dort jemals der Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Interessen befunden. Dennoch habe das Finanzamt sie auf die Einnahmen dieser Tournee besteuert, was „zu hohen Verlusten und einer ungerechten und unbegründeten Verfolgung mit schrecklichen Folgen für sie“ geführt habe.

Das Urteil stellt fest, dass das Finanzamt nicht in der Lage gewesen sei, zu beweisen, dass sich die Sängerin 183 Tage in Spanien aufgehalten habe. Die Anzahl der Aufenthaltstage gilt als Grenze, ab der man in Spanien zum Steuerresidenten wird. Daher seien „die daraus folgenden Sanktionen rechtswidrig“. Ebenfalls weist das Gericht zurück, dass die sogenannten „sporadischen Abwesenheiten“ berücksichtigt werden könnten, die die Steuerbehörde gegen Shakira verwenden wollte.

Außerdem hält das Gericht fest, dass „ebenfalls nicht nachgewiesen ist, dass sich der Hauptkern oder die Grundlage ihrer Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt in Spanien befindet. Ganz im Gegenteil: Das Unternehmensgeflecht, das der Klägerin zugeschrieben wird, befindet sich außerhalb des spanischen Staatsgebiets, ebenso wie der überwiegende Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.“

"Zu Unrecht 60 Millionen Euro einbehalten"

Die Vertreter der Sängerin bedauern, dass das Finanzamt unter dem Vorwand dieser steuerlichen Pflichten, „die nach Ansicht der Justiz nie bestanden haben“, über Jahre hinweg zu Unrecht 60 Millionen Euro einbehalten habe. Dabei habe es sich ausgerechnet um Betriebskapital jener Welttournee und die dafür notwendigen Ausgaben gehandelt. Diese Summe müsse die Verwaltung nun aufgrund des Urteils an die Sängerin zurückzahlen – zuzüglich der entsprechenden Zinsen und der Erstattung der sehr hohen Kosten, die der Künstlerin entstanden seien.

Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof der Steuerbehörde die Prozesskosten auferlegt. Shakiras Anwaltsteam erklärte, man habe stets darauf vertraut, „ihre Unschuld beweisen, sich gegen die moralisch fragwürdigen Methoden des Finanzamts stellen und das ungerechte Drucksystem sichtbar machen zu können, dem die Steuerbehörde die Steuerzahler in Spanien unterwirft“.

Shakira kommt zur Premiere des Films «Elvis» während den 75. internationalen Filmfestspielen in Cannes.

Shakira kommt zur Premiere des Films «Elvis» während den 75. internationalen Filmfestspielen in Cannes. / Mickael Chavet/ZUMA Press Wire/dpa

Shakira erklärte, das Urteil solle als Beispiel dienen: „Mein größter Wunsch ist, dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall für das Finanzamt schafft und den Tausenden anonymen Bürgern hilft, die jeden Tag von einem System missbraucht und erdrückt werden, das ihre Schuld voraussetzt und sie zwingt, ihre Unschuld aus wirtschaftlicher und emotionaler Ruine heraus zu beweisen. Ihnen widme ich diesen Sieg.“

Steuerbetrug zwischen 2012 und 2014

Der Prozess um die Einnahmen im Jahr 2011 war nicht Shakiras einziger Kampf gegen den Fiskus. Im November 2023 gab sie vor einem Gericht in Barcelona zu, in den Jahren 2012 bis 2014 Steuerhinterziehung von insgesamt 14,5 Millionen Euro begangen zu haben. Damit entkam sie der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten. Sie zahlte eine Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro.

Weiterer Ärger mit dem spanischen Fiskus ist erstmal nicht zu erwarten. Seit 2023 lebt Shakira mit ihren Kindern in Miami.

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