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Bankbetrug auf Mallorca: So bekommen Opfer ihr Geld zurück

Die Anzahl der Betrugsfälle, in denen Kriminelle online Zahlungen abrufen oder erschwindeln, nimmt auch in Spanien zu. Doch es reicht nicht, im Ernstfall das Konto sperren zu lassen. Diese Schritte helfen Betroffenen, eine Chance zu wahren, ihr Geld wiederzusehen

Die spanische Zentralbank Banco de España hat ihren Sitz in Madrid. Auch hier können Betrugsopfer in bestimmten Fällen Hilfe erwarten.

Die spanische Zentralbank Banco de España hat ihren Sitz in Madrid. Auch hier können Betrugsopfer in bestimmten Fällen Hilfe erwarten. / JESÚS HELLÍN/EUROPA PRESS

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Jaime Mejías

Bankbetrügereien sind in Spanien immer schwerer zu erkennen. Kriminelle täuschen mit gefälschten Handy-Nachrichten und Anrufen inzwischen so überzeugend echte Banken vor, dass viele Kunden den Betrug erst nach dem Verlust ihres Geldes bemerken. Die Banco de España, Spaniens Zentralbank, bezeichnet Betrug bei Zahlungsvorgängen deshalb als das größte Risiko für den Schutz von Bankkunden.

Im Jahr 2025 gingen bei der Zentralbank 9.179 Beschwerden zu Zahlungen ein, die im Zusammenhang mit Täuschungen oder Betrugsfällen standen. Das waren rund 30 Prozent der insgesamt 30.970 Beanstandungen. Das geht aus dem Beschwerdebericht für 2025 hervor, den die Banco de España am Dienstag (21.7.) in Barcelona vorgestellt hat.

Auch die staatlichen Sicherheitskräfte registrierten 2025 einen Anstieg. Sie erfassten 429.677 Fälle von Computerbetrug. Das waren vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. Betrugsfälle machten damit fast neun von zehn der insgesamt 488.426 bekannt gewordenen Cyberstraftaten in Spanien aus. Doch was kann jeder Einzelne im Betrugsfall tun?

Autorisiert oder nicht?

Für die Rückerstattung des Geldes ist entscheidend, wie die Zahlung zustande gekommen ist. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht autorisierten Vorgängen und Zahlungen, die der Kunde zwar selbst ausgeführt hat, zu denen ihn Betrüger jedoch verleitet haben.

Eine nicht autorisierte Zahlung liegt etwa vor, wenn ein Täter durch Phishing Zugang zum Konto erhält und ohne Zustimmung des Kontoinhabers Geld überweist. Phishing bezeichnet den Versuch, über gefälschte Nachrichten oder Internetseiten Zugangsdaten zu stehlen.

Anders liegt der Fall, wenn das Opfer die Überweisung oder eine Zahlung – zum Beispiel über den Sofort-Überweisungsdienst Bizum – selbst bestätigt. Häufig geben sich die Täter dabei als Bankmitarbeiter oder Angehörige in einer Notlage aus. Bei nicht autorisierten Zahlungen schützt das Gesetz die Kunden stärker. Hat das Opfer die Zahlung selbst bestätigt, ist eine Rückerstattung schwieriger. Die Banco de España prüft solche autorisierten Zahlungen bei einem Betrugsverdacht nicht inhaltlich. Sie kann jedoch untersuchen, ob die Bank transparent gehandelt und die geltenden Verhaltensregeln eingehalten hat.

Schnell handeln

Betroffene sollten zunächst unverzüglich ihre Bank informieren. Sie sollten Karten und den Zugang zum Onlinebanking sperren lassen. Außerdem können sie verlangen, offene Sitzungen zu schließen und weitere Überweisungen oder andere Zahlungsvorgänge vorübergehend zu blockieren. Gleichzeitig sollten Betroffene alle Beweise sichern. Dazu gehören Nachrichten, E-Mails, Chatverläufe, Überweisungsbelege, Bildschirmaufnahmen und Anruflisten. Diese Unterlagen können helfen, den Ablauf des Betrugs nachzuweisen und die Angaben der Bank zu überprüfen.

Anschließend sollte Strafanzeige erstattet werden. Die staatlichen Sicherheitskräfte bieten dafür unterschiedliche Wege an. Das Institut für Cyber-Sicherheit (INCIBE) berät kostenlos unter der Telefonnummer 017. Es nimmt jedoch keine offiziellen Anzeigen oder Beschwerden entgegen. Bei der Guardia Civil ist eine Online-Anzeige mit einem elektronischen Zertifikat oder über das digitale Identifikationssystem Cl@ve möglich. In bestimmten Fällen müssen Betroffene die Anzeige allerdings persönlich erstatten. Das gilt unter anderem, wenn der Täter bekannt ist, es Zeugen gibt oder das Opfer minderjährig ist.

Neben der ersten Mitteilung sollten Kunden eine schriftliche Beschwerde an ihre Bank richten. Banken verfügen über einen Kundendienst und teilweise zusätzlich über einen Ombudsmann für Kundenbeschwerden. Die Beschwerde sollte die persönlichen Daten und Kontodaten enthalten. Zudem sollten Betroffene den Betrug schildern und angeben, wann sie die Bank informiert haben, welche Schutzmaßnahmen sie verlangt haben und wie die Bank reagiert hat. Auch eine Kopie der Strafanzeige und weitere Belege sollten sie beifügen.

Nach Angaben der Banco de España muss der Kundendienst Beschwerden zu Zahlungsdiensten innerhalb von 15 Werktagen beantworten. Lehnt die Bank die Forderung ab, nimmt sie die Beschwerde nicht an oder reagiert sie nicht, kann der Kunde den Fall an die Banco de España weiterleiten. Dies ist online, persönlich oder per Post möglich. Nach Abschluss der Unterlagen hat die Zentralbank 90 Tage Zeit, ihren Bericht vorzulegen.

Rückerstattung Pflicht?

Hat ein Dritter eine Zahlung ohne Zustimmung des Kunden ausgeführt, muss die Bank den Betrag grundsätzlich zurückerstatten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie dem Kunden betrügerisches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Spätestens muss die Erstattung bis zum Ende des folgenden Werktags geschehen, nachdem die Bank den Vorgang entdeckt oder der Kunde ihn gemeldet hat.

Hat das Opfer die Überweisung dagegen selbst ausgeführt, gibt es keine automatische Erstattung. Die Bank kann argumentieren, dass der Kunde den Vorgang formal genehmigt hat. Lehnt sie die Rückzahlung ab, kann das Opfer den Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, eine Zivilklage gegen die Bank einreichen und das Strafverfahren gegen die Betrüger weiterverfolgen.

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