Wer in einem EU-Land in der staatlichen Krankenkasse versichert ist, hat das Recht, in jedem anderen EU-Land nach den dort gültigen Regeln behandelt zu werden, als ob er in diesem Land versichert wäre.

Für deutsche Mallorca-Residenten heißt das Folgendes: Entweder sie halten sich hauptsächlich in Deutschland auf, sind dort weiterhin steuerpflichtig und somit auch in der Kranken- und Sozialversicherung gemeldet. In diesem Fall brauchen sie die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EHIC als englische Abkürzung für European Health Insurance Card) nicht gesondert beantragen, weil sie automatisch auf der Rückseite der nationalen Karte mitgeliefert wird. Diese Rückseite sollte von jedem mallor­quinischen (beziehungsweise spanischen) Gesundheitszentrum oder staatlichen Krankenhaus akzeptiert werden.

Wer hingegen überwiegend auf Mallorca lebt und somit in Spanien steuerpflichtig ist, ist über die spanische Kranken- und Sozialkasse versichert. In diesem Fall sollte der Resident möglichst ständig im Besitz von zwei gesonderten gültigen Kranken­versicherungskarten sein: die Hauptkarte des balearischen Gesundheitssystems IB-Salut (oberes Foto) und die vom spanischen Arbeitsministerium ausgestellte europäische Krankenkassenkarte (unteres Foto). Die erstere für die Arztbesuche in Spanien, die letztere für alle Reisen nach Deutschland oder ins übrige EU-Ausland oder die ebenfalls teilnehmenden Länder Schweiz, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und Serbien. Im jeweiligen Ausland wird nur im medizinischen Notfall behandelt, sei es ambulant oder auch stationär. Gezielte Reisen ins Ausland, um sich dort einer ­Behandlung zu unterziehen, werden nicht abgedeckt.

Nationale Bestimmungen

Grundsätzlich gelten bei der Behandlung über das staatliche Gesundheitssystem die Regeln des jeweiligen Landes, in dem die Behandlung stattfindet. Da gibt es große Unterschiede. Zahnärztliche Behandlungen werden in Spanien beispielsweise grundsätzlich nicht von der Kasse gezahlt, sofern man nicht eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Andersherum ist ein Spanier (oder deutscher Mallorca-Resident) bei einem Besuch in Deutschland dazu verpflichtet, die üblichen Zuzahlungen selbst zu tragen, auch wenn sie in Spanien kostenlos oder preiswerter wären.

IB-Salut-Karte

Auf Mallorca sind beide Plastikkärtchen blau. Die IB-Salut-Karte des balearischen Gesundheitsdienstes trägt seit 2013 ein Foto und ist beim örtlichen Gesundheitszentrum zu beantragen. Bei Erstantrag braucht man dazu ein Passfoto, seinen Ausweis sowie eine Melde­bestätigung des Rathauses. Außerdem erhält man ein Überweisungsformular, mit dem man auf einer Bank die Gebühr von 10,54 Euro zahlen muss. Das örtliche Gesundheitszentrum schickt den Antrag in die Zentrale und erhält die neue oder erneuerte Karte in einer Frist von etwa zehn Tagen. Die IB-Salut-Karte muss alle vier Jahre erneuert werden.

Die EHIC-Karte

Leider ist für die europäische Kranken­versicherungskarte (ebenfalls aus blauem Plastik, ohne Foto) ein weiterer Behördengang nötig, da sie vom Nationalen Institut für Sozialversicherung (Instituto Nacional de Seguridad Social, INSS) ausgestellt wird. Sie ist kostenlos, gilt aber nur zwei Jahre. Wer keine Angst vor mittelmäßig komplizierten Online-Formularen hat, kann den Antrag problemlos online stellen, um die Karte innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt zu bekommen (siehe unten).

Wer die Karte hingegen dringend braucht oder für einen Angehörigen (zum Beispiel ein Kind) beantragen möchte, muss persönlich in einem INSS-Büro auf Mallorca vorstellig werden. Zwar wird auch in diesem Fall die Karte letztendlich innerhalb der Zweiwochenfrist per Post verschickt. Allerdings erhält man zusätzlich ein provisorisches Übergangsdokument, mit dem man im Ausland sein Glück versuchen kann.

Europäische Karte - persönlich oder per Internet

Wer kein Spanisch spricht und sich mit Online-Formularen schwer tut, hat die Option, ohne Voranmeldung in einem der INSS-Büros auf der Insel eine Nummer zu ziehen. Ämter gibt es in Palma (C/. Pere Dezcallar i Net, 3), Calvià (Pl. Francisca Revert Montiel, 1-3), Felanitx (C/. 31 de Març, 14), Inca (C/. Llorenç María Durán, 44), Llucmajor (C/. Bisbe Taxaquet, 10) und Manacor (C/. Doctor Fleming, 25).

Schneller an der Reihe ist, wer sich unter Tel.: 901-10 65 70 einen Termin geben lässt. Allerdings redet man mit einem Computer, der zunächst mehrere Daten abfragt. Tippen Sie auf Aufforderung die Option 3 für EHIC-Karte, ihre fünfstellige Postleitzahl, ihre NIE-Nummer ohne Buchstaben, dann 1 (für Anfangsbuchstaben X oder 2 (für Y). Bestätigen Sie dann mit der Ziffer 1, falls der Computer Ihre Nummer richtig verstanden hat, sowie den vom Band angesagten Termin. Oder drücken sie die Ziffer 2, um selbst per Datums­eingabe einen Termin vorzuschlagen.

Wer seine Sozialversicherungsnummer (Achtung, nicht die NIE-Nummer) und all seine beim INSS gespeicherten Daten kennt, kann die Karte auch online beantragen, unter https://w6.seg-social.es/solTse/Inicio. Damit das Formular den Antrag annimmt, muss man die Daten so eintragen, wie sie beim INSS vorliegen. Im Idealfall finden Sie einen an Sie adressierten Brief, in dem die Daten stehen. Sollte auf Ihrem Computer bereits ein elektronisches Zertifikat installiert sein, können Sie die INSS-Daten auch online abfragen. Begeben Sie sich dazu auf die Webseite www.seg-social.es und suchen Sie das Stichwort "Duplicado de Documento de Afiliación".