Wer auf Mallorca nicht nur Urlaub macht, sondern auch arbeitet und dabei über die spanische Sozialversicherung versichert ist, stolpert früher oder später einmal über den Begriff "la mutua" - das Äquivalent zur deutschen Unfallkasse.

Mutua im Allgemeinen

Der Kurzbegriff steht eigentlich für das Wort mutualidad, welches ´Gegenseitigkeit´ oder ´Wechselseitigkeit´ bedeutet. Allgemein können mutualidades alle möglichen Verbände ohne Gewinnabsicht sein, in denen sich zum Beispiel eine Berufs- oder Personengruppe gegen bestimmte Risiken absichert. So gibt es zum Beispiel manchmal mutuas, in die die Eltern von Schülern eines Internats freiwillig einzahlen und die nur dann einspringen, wenn den Eltern etwas zustößt. Diese Schulversicherung zahlt dann mit dem gemeinsam angesparten Geld die weitere Schulbildung und Unterbringung der Kinder.

Mutua im Besonderen

Wenn ohne weitere Erklärungen von der mutua gesprochen wird, geht es allerdings immer um eine bestimmte Art von Versicherung: die Unfallversicherung des spanischen Gesundheitssystems (Mutua de la Seguridad Social). Oder noch präziser ausgedrückt: die Krankenversicherung für Arbeitsunfälle und ­Berufskrankheiten der Sozialversicherung (Mutua de Accidentes de Trabajo y Enfermedades Profesionales de la Seguridad Social). Alle Arbeitgeber und auch alle Freiberufler sind verpflichtet, die Angestellten beziehungsweise sich selbst über eine dieser Unfallkassen zu versichern. Die Unfallkassen sind nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Wer eine Grippe hat, braucht für die Krankschreibung nicht die mutua.

Infos für Selbstständige

Wer sich als autónomo meldet, muss sich aus einer Liste die geeignete Unfallkasse heraussuchen. Die Nähe zum Wohnort oder Arbeitsplatz kann dabei ein sinnvolles Auswahl­kriterium sein, empfiehlt Pedro Serrano, Berater für Freiberufler bei der ­mallorquinischen Handelskammer. Wer nicht nur auf Mallorca tätig ist und vielleicht Aufträge auf dem Festland ausführt, sollte sich auch über das weitere Netzwerk der Unfallkasse informieren. Die Liste aller Unfallkassen findet man auf der Webseite der Sozialversicherung (www.seg-social.es) unter dem Schlagwort mutuas colaboradoras. Die meisten autónomos in Spanien zahlt nur den absoluten Mindestbetrag der autónomo-Gebühr. Damit versichern sie ein Mindestgehalt von etwa 880 Euro und schließen keine zusätzliche Versicherung über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab. Wer dann krank wird - egal ob es sich um eine Grippe oder um einen Autounfall während der Arbeit handelt - geht damit zu seinem normalen Hausarzt (médico de cabecera).

Was viele autónomos nicht wissen: Ein Freiberufler hat immer Anspruch auf eine gewisse Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch bei Grippe) und sollte seine Krankschreibung (baja laboral) deshalb seiner mutua mitteilen. Dafür sind mehrere Formulare auszufüllen (Stichwort pago directo). Der Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt ab dem vierten Krankheitstag. Vom 4. bis zum 20. Tag sind es 60 Prozent, ab dem 21. Tag 75 Prozent des versicherten Gehalts. Rechenbeispiel: Ein autónomo, der das Mindestgehalt von rund 880 Euro versichert (also monatlich rund 270 Euro autónomo-Gebühr zahlt) erhält bei einer Krankschreibung von 30 Tagen nach einem Autounfall für die Tage 1 bis 3 kein Geld, für die Tage 4 bis 20 etwa 18 Euro und für die Tage 21 bis 30 etwa 22 Euro. Macht zusammen etwas über 500 Euro. Im zweiten Krankschreibungsmonat wären es immerhin rund 660 Euro. Die Lohnfortzahlung ist auf zwölf Monate beschränkt und lässt sich manchmal um ein halbes Jahr verlängern.

Jeder autónomo hat beim Vertragsabschluss mit der mutua nicht nur die Möglichkeit, ein höheres Gehalt zu versichern. Er kann auch ­zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen (das Stichwort lautet cese laboral por incapacidad temporal), die je nach Berufsgruppe zwischen 30 und 50 Euro im Monat kostet und die autónomo-Gebühr entsprechend erhöht.

Wer diese Zusatzversicherung abschließt, hat bestimmte Vorteile, allerdings nur wenn seine Krankschreibung durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit erfolgt ist. Dann beträgt die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag 75 Prozent. Außerdem ist nicht mehr der Hausarzt, sondern der Arzt der jeweiligen mutua zuständig. Der ist meistens auf diese Krankheitsbilder spezialisiert, und es gibt in der Regel kaum Wartezeiten beim Besuch von Fachärzten. Salopp kann man den Unterschied so erklären: Diese Ärzte tun alles, um einen so schnell wie möglich wieder gesund zu

bekommen, weil die mutua ja sonst den Arbeits­ausfall bezahlen muss.

Arbeitnehmer

Wer bei einem Unternehmen angestellt ist, sollte ebenfalls zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit auf der einen und normalem Krankheitsfall auf der anderen Seite unterscheiden. Auch die Folgen ­eines Auto­unfalls auf dem Weg zum Arbeitsplatz sind Angelegenheit der Ärzte der mutua, die oft viel schneller handeln als die Hausärzte. Andererseits hat die mutua bei längeren Krankschreibungen durch den Hausarzt das Recht, den ­Patienten ebenfalls durch die eigenen Ärzte untersuchen zu lassen und im Zweifelsfall eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung (alta laboral) auszustellen. Der Angestellte wäre dann verpflichtet, am Arbeitsplatz zu erscheinen, kann gegen diese Entscheidung allerdings auch Beschwerde einlegen.

Arbeitgeber

Unternehmen sind verpflichtet, einen Vertrag mit einer mutua für die Angestellten abzuschließen. Diese stellen einen Betriebsarzt zur Verfügung, der die Angestellten auch regelmäßig auf drohende Berufskrankheiten untersucht. Früher waren diese Unfallkassen für die Vorbeugung von Arbeitsunfällen zuständig. Inzwischen wurden diese beiden Bereiche voneinander getrennt. Ab einer bestimmten Größe muss das Unternehmen mit dieser Aufgabe eine spezialisierte Firma beauftragen, die regelmäßig die

Arbeitsplätze inspiziert.