Alle sieben Tage müssen erkrankte Arbeitnehmer auf Mallorca bisher zum Hausarzt, um ihre Krankschreibung verlängern zu lassen oder sich als wieder arbeitsfähig erklären zu lassen - und daran wird sich auf den Balearen bis April kommenden Jahres auch nichts ändern. Weil die Software in den Gesundheitszentren erst angepasst werden muss und auch den Ärzten eine Übergangsphase gewährt werden soll, kann eine bereits seit 1. Dezember gültige neue Verordnung vorerst nicht umgesetzt werden.

Die Gesetzesänderung soll das Krankschreibungsprozedere unbürokratischer gestalten und vor allem den Patienten zu Gute kommen, die sich künftig unnötige Arztbesuch sparen können. Anders als bisher sollen die Hausärzte gleich bei der ersten Sprechstunde eine Schätzung abgeben, wie lange der Patient ungefähr arbeitsunfähig sein wird. Unterschieden wird nach vier Zeiträumen (bis zu 5 Tage, 5 bis 30 Tage, 31 bis 60 Tage, mehr als 60 Tage), wobei bei einem Hexenschuss etwa eine durchschnittliche Krankheitsdauer von 14 Tagen oder bei einer Magen-Darm-Grippe im Schnitt sieben Tage vorgesehen sind. Bei kurzen Erkrankungen kann zudem der zweite Arztbesuch wegfallen, der bisher nötig war, um einen Arbeitnehmer als wieder arbeitsfähig zu erklären.

Neben den Balearen wird sich die Einführung des neuen Systems auch in zahlreichen anderen spanischen Regionen verzögern. /sts