In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens­ Sonne" gibt der frühere Sozial­referent der deutschen Botschaft in Ma­drid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referatsleiter für „Inter­nationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig.

Viele Residenten haben sich auf Mallorca dazu verlocken lassen, eine sehr günstige private Krankenversicherung abzuschließen. Das kann für die kleineren Arztbesuche des täglichen Lebens durchaus günstig sein, denn die Vertragskliniken der privaten Versicherung sind meist weniger überlaufen und haben kürzere Wartezeiten. Steht aber dann eine größere Operation ins Haus, etwa ein Bypass, eine neue Hüfte, oder ist eine chronische Behandlung wie eine Dialyse erforderlich, kommt oft das böse Erwachen. Denn viele haben sich gleich von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet. Schnell werden sie bemerken, dass dies ein Fehler war: Die günstigen Tarife schließen gerade alle teuren und langwierigen Behandlungen aus, die für sie wichtig sind.

Manch einer ist auch aus Kostengründen aus der deutschen privaten Krankenversicherung ausgestiegen, viele denken vielleicht schon darüber nach. Und nicht wenige haben in der Sonne Spaniens einfach auf jede Krankenversicherung verzichtet. Sie bekommen es nun mit zunehmendem Alter doch mit der Angst zu tun.

Ein Rat vorab

Niemand, der in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gut aufgehoben ist, sollte sich verleiten lassen, diese Absicherung aufzugeben - es gibt jedenfalls jenseits der 55 Jahre nichts Günstigeres und Besseres! Aber in vielen Fällen ist es dafür zu spät - und eine Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist dann in aller Regel nicht mehr möglich.

Ein Ausstieg aus der deutschen privaten Krankenversicherung ist zwar immer möglich, aber ein solcher Schritt will auch bedacht sein: Gibt es wirklich einen entsprechenden Schutz in der neuen spanischen Versicherung?

Besonders interessant ist in diesen Fällen die Frage, ob es eine Möglichkeit für deutsche Residenten gibt, in die spanische gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Sie wird, anders als die deutsche gesetzliche Kasse, nicht über Beiträge, sondern im Wesentlichen aus Steuermitteln finanziert: Sie kostet also den einzelnen Bürger direkt

gar nichts.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Jeder Arbeitnehmer in Spanien erhält eine SIP-Karte, die Tarjeta Sanitaria, und ist damit im staatlichen spanischen Gesundheitsdienst rundum versichert. Anders als in Deutschland gibt es dafür keine Altersgrenze.
  • In Deutschland ist in aller Regel nach dem 55. Lebensjahr ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unmöglich - selbst wenn Sie Arbeitnehmer werden.

Die Tarjeta Sanitaria wird aber in der Regel Ausländern nur befristet erteilt.

Vielleicht hilft Ihnen ein kleiner Nebenjob in Teilzeit bei einem örtlichen Unternehmen oder Geschäft auf diese Weise zu einer kostenlosen Krankenversicherung?

  • Wenn Sie fünf Jahre als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer in Spanien versicherungspflichtig waren, so erhalten Sie meist eine unbefristete Tarjeta Sanitaria, die Sie auch nach Ende der Berufs­tätigkeit oder als Rentner behalten können. Dann haben Sie es geschafft! Allerdings gibt es in den einzelnen Geschäftsstellen dabei eine unterschiedliche Praxis, wenn es um Ausländer geht.
  • Mit der Tarjeta Sanitaria haben Sie auch Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte. Das ist die sogenannte EHIC-Karte, die gesondert beantragt werden muss. Damit können Sie sich bei einem Besuch in Deutschland oder in anderen europäischen Staaten kostenlos nach den dortigen Rechtsvorschriften behandeln lassen.

Allerdings nur Behandlungen, die für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts notwendig sind! Also etwa den Beinbruch, nicht aber die Zahnsanierung oder die neue Hüfte sind dann in Deutschland möglich.

  • Außerdem erhält in Spanien jeder Resident die SIP-Karte, die Tarjeta Sanitaria, der weniger als 7.450 Euro jährlich an Einnahmen hat, also nach spanischem Maßstab bedürftig ist. Das wünsche ich Ihnen allerdings nicht. Der Nachweis ist in der Praxis nicht leicht zu führen, wohl auch, weil Deutsche generell als wohlhabend gelten. Oft genügt aber ein übersetzter Rentenbescheid. Schwierigkeiten bereitet die Feststellung des Einkommens bei Paaren. Paare sollten jeweils einzeln und nacheinander den Antrag stellen! Das Gesetz berücksichtigt zwar nicht das Haushaltseinkommen, bei gemeinsamem Antrag kann es aber dennoch schwierig werden, die Bedürftigkeit festgestellt zu bekommen.

Sie sehen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die SIP-Karte zu bekommen. Sie kann auch gut die spanische private Zusatzversicherung ergänzen. Aber auch wenn Sie keine dieser Voraussetzungen erfüllen können: In der echten Not gibt es auch auf Mallorca für deutsche Residenten jede notwendige ärztliche Hilfe.