Spanien hat einen kostenlosen und im wesentlichen steuerfinanzierten staatlichen Gesundheitsdienst, wie es ihn auch in vielen anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in England, Italien und in Nordeuropa gibt. Die Qualität der medizinischen Versorgung in Spanien ist regional unterschiedlich, oft sogar sehr gut und vergleichbar mit der Versorgung in Deutschland. Auf Mallorca gibt es insgesamt eine sehr gute medizinische Versorgung, allerdings - vor allem in den Urlaubszeiten - auch deutliche Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten.

In den meisten Gebieten, in denen deutsche Residenten leben, praktizieren zahlreiche deutsche Privatärzte und Privatkliniken, die nicht selten hervorragende Qualität bieten. Oft reisen hochqualifizierte Ärzte für Behandlungstage oder Operationen eigens aus Deutschland an. Die Kosten stehen allerdings manchmal auf einem anderen Blatt, und von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen werden bestenfalls anteilige Kosten übernommen. Demgegenüber behandelt der spanische staatliche Gesundheitsdienst Residenten, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich kostenlos.

Belasten deutsche Residenten das spanische Gesundheitssystem?

Die staatlichen spanischen Kliniken und Ärzte können keine Rechnungen ausstellen, weil der Gesundheitsdienst ja kostenlos ist und es kein Abrechnungskonto der Klinik gibt. Es ist vielmehr so, dass die Kliniken ihre Behandlungen dem staatlichen Gesundheitsdienst melden, der dann die Kosten mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in Bonn abrechnet. Das ist für die spanische Klinik, die sonst mit Abrechnungen nichts zu tun hat, sehr aufwendig.

Außerdem bringt es der Klinik am Ende nichts ein, weil die Zahlungen der deutschen Kassen über die DVKA nicht ihr selbst zugutekommen, sondern in den großen allgemeinen Topf der spanischen staatlichen Krankenversicherung wandern. Es hat sich gezeigt, dass in der Vergangenheit Tausende von Behandlungen in spanischen Kliniken bei deutschen Patienten erbracht worden sind, ohne dass eine Abrechnung mit den deutschen Kassen erfolgte. Daher kommt dann die verbreitete Mär, dass deutsche Residenten den spanischen Gesundheitsdienst teuer zu stehen kommen.

Kostenlose Behandlung mit EHIC

Eine kostenlose Behandlung im spanischen Gesundheitsdienst erhalten alle Deutschen, die eine Gesundheitskarte ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse besitzen. Auf der Rückseite muss sich der Aufdruck befinden: „European Health Insurance Card - EHIC". Sofern dieser Aufdruck bei Ihnen nicht vorhanden ist, sollten Sie umgehend eine neue Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse erbitten.

Aber Vorsicht:

  • Die Behandlung mit der deutschen Gesundheitskarte mit dem EHIC-Aufdruck gibt es nur im spanischen Gesundheitsdienst und nicht bei privaten Einrichtungen!
  • Außerdem führt der Weg zum Facharzt oder in die Klinik immer über den örtlichen Gesundheitsdienst (Centro de Salud).
  • Nur im Notfall dürfen Sie direkt in die Notaufnahme einer Klinik gehen. Dort sind Sie allerdings in guter Gesellschaft, denn viele Spanier nutzen die Notaufnahme, um Wartezeiten in der Klinik zu vermeiden - ohne dass eigentlich ein Notfall vorliegt.

Viele Residenten achten nicht auf die Regeln, die einzuhalten sind, wenn sie kostenlos behandelt werden wollen. Wer sich nicht an die Regeln hält, gerät leicht, ohne es zu wissen, in eine private Arztpraxis oder Klinik und wird dann privat behandelt - und das kann teuer werden.

Privatärztliche Behandlung

In Spanien gibt es keine staatliche Gebührenordnung, die den privaten Kliniken und Ärzten Grenzen für ihre Honorare setzt. Nicht immer wird die deutsche Kasse im Nachhinein wenigstens für einen Teil der Kosten aufkommen. Deshalb ist es wichtig, die Regeln zu kennen, auch wenn noch kein akuter Bedarf an ärztlicher Behandlung besteht. So können Sie sich dann im Krankheitsfall richtig verhalten und viel Geld und Ärger sparen kann.

Mein Rat:

Wenn Sie sich privat behandeln lassen, scheuen Sie sich nicht, vorher nach den Kosten zu fragen! Und lassen Sie sich auf jeden Fall eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen - sonst ist eine Beteiligung an den Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen.