Blaumachen ist auf Mallorca nicht wirklich lohnenswert. Während in Deutschland die Arbeitnehmer im Krankheitsfall das Recht auf sofortige Lohnfortzahlung haben, bleibt der Geldbeutel der Spanier am Anfang leer. Auch sonst birgt das spanische Gesundheitssystem ein paar Eigenheiten. Die MZ hat die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Krankschreibung zusammengefasst.

Einen Krankenschein holen

Arbeitnehmer müssen in erster Linie den Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind und nicht arbeiten können. Als Nachweis ist eine Krankschreibung (baja laboral) vom Arzt nötig. Diese dürfen in Spanien nur die Ärzte des

Gesundheitszentrums, in den meisten Fällen der Hausarzt (médico de cabecera), ausstellen. Selbst wenn Sie bei Notfällen oder geplanten Operationen das Krankenhaus oder einen Privatarzt aufsuchen, ist der Gang zum Gesundheitszentrum unumgänglich. Ihren zuständigen Hausarzt und das Gesundheitszentrum finden Sie auf der Rückseite der spanischen Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria).

Während des Alarmzustandes gibt es die Krankschreibung telefonisch. Dafür einfach beim zuständigen Gesundheitszentrum anrufen. Sie müssen Ihre NIE-Nummer angeben und werden auf die Warteliste eines Arztes

gesetzt. Das ist nicht immer der einem zugeschriebene Hausarzt. Der Arzt ruft meist nach ein paar Stunden zurück und fragt, was einem fehlt. Je nach Diagnose ist ein persönliches Vorstellen im Gesundheitszentrum oder im Krankenhaus notwendig. Oder der Arzt bereitet direkt die Krankschreibung vor, die dann abgeholt werden kann.

Beim Arbeitgeber einreichen

Die Krankschreibung gibt es in doppelter Ausführung. Einmal mit der Diagnose für die privaten Unterlagen und einmal weniger ausführlich für den Arbeitgeber. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich mit, ob die Krankheit leicht oder schwer ist und prognostiziert eine Ausfalldauer. Die Krankschreibung selbst erfolgt anfangs tage- oder wochenweise und ist meist bis zum nächsten Arzttermin datiert.

Wie in Deutschland ist es auch in Spanien dem Arbeitnehmer überlassen, ob er seinen Chef über die Art der Krankheit informiert. Auf dem Dokument wird zwischen accidente laboral (Arbeitsunfall) und enfermedad común (gewöhnliche Krankheit) unterschieden. Letzteres ist so ziemlich alles, vom Schnupfen bis zum Hirntumor. Die Krankschreibung muss binnen drei Werktagen dem Arbeitgeber ausgehändigt werden, der dann wiederum fünf Tage Zeit hat, um sie der Sozialversicherung zu melden.

Wieder gesund

Nach überstandener Krankheit dürfen die Arbeitnehmer die Gesundschreibung, die alta médica, nicht vergessen. Ohne die darf nicht wieder gearbeitet werden. Wie die Krankschreibung läuft diese über den Hausarzt im centro de salud. In Corona-Zeiten genügt auch hier ein Anruf, damit die Genesung im System vermerkt wird. Bei einer kurzen Krankheit wie einem Schnupfen bekommt man die alta direkt mit der Krankschreibung mit.

Längere Krankheiten

Wenn Arbeitnehmer länger ausfallen, kann die Sozialversicherung sich nach dem Befinden des Arbeitnehmers erkunden und Termine beim Amtsarzt (tribunal médico) anordnen. Das erfüllt einerseits den Zweck, dass der Krankgeschriebene eine angemessene Behandlung erhält und kontrolliert andererseits auch, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist. Die Arzttermine sind daher obligatorisch. Bei Nichterscheinen kann das Krankengeld gestrichen werden. In der Regel erkundigt sich die Sozialversicherung bei Ausfallzeiten, die länger als ein Monat sind.

Ist ein Arbeitnehmer ein Jahr lang krankgeschrieben, bestehen drei Möglichkeiten: Er kann gesundgeschrieben werden, da die Krankheit ausreichend verheilt ist. Der Arzt kann um bis zu 180 Tage die Krankschreibung verlängern, wenn Aussicht auf Besserung in diesem Zeitraum besteht. Oder der Amtsarzt diagnostiziert eine Arbeitsunfähigkeit.

So ist das mit dem Geld

Bei einer Krankschreibung sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber das Gehalt für die ersten drei Tage nicht zahlen muss. Vom vierten bis zum 20. Krankheitstag kassiert der Arbeitnehmer 60 Prozent des Nettoeinkommens des Vormonats (ohne Zuschläge). Ab dem 21. Tag sind es 75 Prozent. Bis zum 16. Tag kommt der Arbeitgeber für das Gehalt auf, danach springt die Sozialversicherung ein. In manchen Tarifverträgen besteht die Regelung, dass der Arbeitgeber das Krankengeld bis zum normalen Gehalt aufstockt. Um Krankengeld von der Versicherung zu bekommen, muss der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und an 180 Tagen der vergangenen fünf Jahre in die Kasse eingezahlt haben.