Ganz so streng wie zunächst angekündigt ist die verschärfte Maskenpflicht auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera nun doch nicht ausgefallen. Wer sich zum Beispiel am Strand, an der Uferpromenade oder in der Natur aufhält, muss keine Atemschutzmaske tragen, sofern ein Sicherheitsabstand von anderthalb Metern eingehalten werden kann. Neben Essen und Trinken gehört auch Rauchen zu der Liste von Ausnahmen, die die Gesundheitsministerin Patricia Gómez auf einer Pressekonferenz am Montag (13.7.) erklärte. Ansonsten gilt aber grundsätzlich: Personen ab sechs Jahren müssen auf Mallorca und den Nachbarinseln eine Atemmaske tragen, wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten oder auf öffentlichen Gehwegen unterwegs sind.

Die verschärfte Maskenpflicht regelt eine Verordnung, die am Montagnachmittag (13.7) im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) veröffentlicht wurde und mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt (externer Link auf spanischsprachige Verordnung). Wörtlich steht darin, dass "Personen ab sechs Jahren" die Maske "zu jeder Zeit sowohl im öffentlichen Raum oder im Freien und auch in öffentlich genutzten geschlossenen Räumen" tragen müssen, sobald die Gefahr bestehe, "dass man dort auf andere Personen stößt, mit denen man nicht zusammenwohnt". Die Verordnung verpflichtet auch zum "korrekten Tragen" der Maske: Nase und Kinn müssen bedeckt sein.

Ausnahmen der Maskenpflicht auf Mallorca

Als Ausnahmen der Maskenpflicht auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera listet die Verordnung

  • die Einnahme von Speisen und Getränken,
  • Sport oder Wassersport, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird,
  • das Spielen von Blasinstrumenten (bei Chor- und Orchesterproben müssen Sänger und Musiker ansonsten die Maske tragen),
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren beim Spielen oder "alltäglichen Freizeitaktivitäten" mit ihrer festen Bezugsgruppe,
  • Situationen am Arbeitsplatz, bei denen der Sicherheitsabstand garantiert ist
  • Aktivitäten in der Natur oder an Orten außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Stränden, Strandpromenaden, Schwimmbäder, Pools "solange der Andrang an diesen Orten die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht".

Die Strafen bei Verstößen gegen das Maskenverbot betragen "bis zu 100 Euro", erklärte die Ministerin. In der ersten Woche, also "bis zum 20. Juli" werde man aber zunächst keine Geldbußen verhängen, sondern lediglich informieren und verwarnen, fügte die Ministerin auf Nachfrage der MZ hinzu. Grundsätzlich gehe es nicht darum, Bußgelder zu verhängen, sondern zu informieren und vorzubeugen. Es gehe darum, "sowohl die Besucher als auch die Bewohner" der Inseln zu schützen.

In der bereits in den vergangenen Monaten erprobten gut laufenden Zusammenarbeit mit Fluglinien, Hoteliers und Reiseveranstaltern werde man mehrsprachiges Informationsmaterial erstellen, damit alle Besucher ausreichend über die Vorschriften informiert seien.

In Bezug auf die Ausnahme während des Konsums von Speisen und Getränken in Restaurants und Cafés appellierte die Gesundheitsministerin an den gesunden Menschenverstand: Es sei nicht dasselbe, im Restaurant zu sitzen und etwa auf den nächsten Gang zu warten oder sich an die Theke zu setzen "ein Bier zu bestellen und drei Stunden sitzen zu bleiben". In letzterem Fall solle man die Maske bitte wieder aufsetzen.

Am Arbeitsplatz ist das Tragen der Atemschutzmaske nicht obligatorisch, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens anderthalb Metern eingehalten werden kann. Das gelte für private Firmen genauso wie für die öffentliche Verwaltung.

Auch wer in der Natur "außerhalb geschlossener Ortschaften" unterwegs sei, müsse keine Maske tragen. Das gelte auch für Strände und Strandpromenaden. Explizit nannte die Ministerin auf Nachfrage der MZ als Beispiel auch das Spazieren an der Playa de Palma. "Sofern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, muss keine Maske getragen werden", so Gómez.

Personen mit Atemschwierigkeiten sind generell von der Pflicht ausgenommen. Hierzu müsse aber ein Attest vorgewiesen werden, und zwar falls nötig in spanischer Übersetzung. Als Ausnahmen nannte die Ministerin des Weiteren höhere Gewalt oder Tätigkeiten, die mit dem Tragen der Maske nicht vereinbar seien, etwa das Spielen von Blasinstrumenten oder Rauchen in der Öffentlichkeit. Und auch hier gilt stets der Mindestabstand.

Als Maske gelten bei dieser Verordnung die üblichen OP-Masken oder auch selbstgemachte Stoffmasken, die auf Spanisch als "Hygienemasken" bezeichnet werden. Nur Risikogruppen sollten zum Selbstschutz FFP-Masken tragen. Nicht - oder nur unter ganz bestimmten Umständen - seien Masken mit Ventil, da sie in der Regel das ungefilterte Ausatmen ermöglichen und nur beim Einatmen filtern. Zusätzliche Subventionen für den Kauf von OP-Masken werde es nicht geben, aber man prüfe Hilfen für Sozialschwache.

Gesundheitsministerin Gómez betonte, dass es sich bei dem Regelwerk um eine Vorsichtsmaßnahme handle, die Corona-Zahlen auf Mallorca seien sehr gut.

Aufweichung in letzter Minute

Die Maskenpflicht fällt in einigen Aspekten weniger streng aus als zunächst angenommen. War zunächst von einem Bußgeld von 100 Euro die Rede, hieß es nun man werde Strafen "bis zu 100 Euro" verhängen. Auch die Ausnahme der Strandpromenaden interpretierten die lokalen Medien als Aufweichung in letzter Minute. Bei der Pressekonferenz musste die Ministerin entsprechend wiederholt ausweichend auf Fragen der Journalisten antworten: Warum brauchte man länger als ursprünglich angekündigt, um die Verordnung zu veröffentlichen? Und wurden die Vorschriften auf Druck der Hoteliers und Gastronomen aufgeweicht? Die Ministerin erklärte, dass man länger gebraucht habe, weil so eine "komplexe Verordnung" eben immer besser werde, "wenn mehr Leute den Text noch einmal lesen". Im Prinzip sei der Text aber schon am Samstag fertig gewesen.

Auf Nachfrage des deutschen Fernsehens stellte die Ministerin klar, dass es sich bei der verschärften Maskenpflicht nicht etwa um eine Art Überreaktion auf das Verhalten von deutschen Urlaubern an der Playa de Palma handele. Am Wochenende hatten die Mallorca Zeitung und andere Medien von Menschenansammlungen an der Playa de Palma und in Magaluf berichtet. Die Verschärfung der Maskenpflicht war bereits am Donnerstag davor offiziell angekündigt worden.

Vielmehr habe man die nationale und internationale Ansteckungssituation im Blick. Insbesondere in Katalonien hatten sich in den vergangenen Tagen die Ansteckungen wieder gehäuft. Teilweise mussten dort wieder Ausgangssperren verhängt werden, die man auf Mallorca, Menorc, Ibiza und Formentera auf jeden Fall verhindern wolle. Neue Studien hätten zudem gezeigt, dass das die Vorschrift des Tragens von Masken in öffentlichen Plätzen das Ansteckungsrisiko und die Zahl der Coronatoten deutlich senkt. Auch in anderen spanischen Regionen werden zur Zeit solche Verordnungen eingeführt. Katalonien hatte in der Woche zuvor den Anfang gemacht. Nach der Ankündigung auf den Balearen folgten die Regionen Murcia, Aragón, La Rioja, Navarra und Asturien. Auch in Andalusien soll bald die verschärfte Maskenpflicht eingeführt werden.

Wasserpfeifenverbot und andere Regeln

Im Kleingedruckten der Verordnung wurden auch einige Regeln nachgebessert, die schon bislang für die sogenannte "neue Normalität" auf Mallorca und den Nachbarinseln galten. So war es bislang nur verboten, Wasserpfeifen mit anderen Menschen zu teilen. Die neue Verordnung ist strenger und verbietet grundsätzlich alle Pfeifen, Wasserpfeifen oder ähnliche Rauchutensilien in Cafés oder Restaurants.

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