Was sind private Krankenversicherungen in Spanien wert?

Sandra B. ist 69 Jahre alt und verbringt ihren ­Lebensabend gemeinsam mit ihrem spanischen Partner in der Nähe von Manacor. Sie fühlt sich dort zu Hause, sodass sie vor zwei Jahren alle Verbindungen nach Deutschland abgebrochen und auch ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hat. Sie hat für nur 76 Euro monatlich eine spanische ­Privatversicherung abgeschlossen. Als bei ihr Altersdiabetes festgestellt wird, verweigert diese Privatversicherung die Kostenübernahme der dadurch ­nötig gewordenen Dauerbehandlung, weil chronische Krankheiten nach dem Vertrag ausgeschlossen sind. Was kann sie tun?

Antwort:

Sehr wenig! Leider sind solche Fälle gar nicht so selten. Die preiswerten spanischen Privatversicherungen bieten keinen Vollschutz. Bei ernsten Krankheiten besteht dann oft gar keine Versicherung! Frau B. wird voraussichtlich auch nicht in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Möglicherweise kann sie aber dem spanischen staatlichen Gesundheitsdienst beitreten, wenn sie eine Nebenbeschäftigung aufnimmt oder wenn sie mittellos wird.

Wie sieht es mit der Zahnsanierung in Spanien aus?

Felix F. aus K. lebt seit zwei Jahren in seinem Haus bei Peguera. Er ist in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat keine spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) beantragt. Sein deutscher Zahnarzt an der Costa Blanca rät ihm dringend zu einer Sanierung seiner Zähne und macht ihm einen Kostenvoranschlag über 5.645 Euro. Wird seine deutsche gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen?

Antwort:

Die Kasse wird dann den Anteil der Kosten tragen, den sie in Deutschland gezahlt hätte, wenn Herr F. ihr vorher einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung vorgelegt hat - und sie diese Genehmigung erteilt. Das kann sie, sie muss es aber nicht!

Demgegenüber wäre die deutsche Krankenkasse verpflichtet, ihren deutschen ­Kostenanteil an einer gewöhnlichen (Zahn-)Arztbehandlung zu übernehmen, wenn die Behandlung ambulant ist oder keinen Heil- und Kostenplan erfordert. Hätte er die spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) als Dauerresident beantragt (was er eigentlich müsste), könnte er in keinem Fall mit einer (Teil-)Kostenerstattung seiner deutschen Krankenkasse rechnen.

Wer zahlt für den Rücktransport nach Deutschland?

Luise F. aus dem Saarland, die seit fünf Jahren auf Mallorca lebt, hat nach einem Sturz in ihrem Haus einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Der Bruch heilt sehr schlecht ab, und sie muss voraussichtlich noch längere Zeit im Krankenhaus bleiben. Sie möchte nunmehr in ein deutsches Krankenhaus verlegt werden, wo sich ihre Kinder um sie kümmern können. Wer kommt für die Transportkosten auf?

Antwort:

Niemand! Deshalb ist es sehr wichtig, für diesen Fall eine besondere private Versicherung abzuschließen. Achtung! Die übliche private Reisekrankenversicherung genügt meist nicht, weil sie nur wenige Monate dauernde Reisen abdeckt.

Der Verkehrsunfall

Familie Z. aus Berlin besitzt ein Ferienhaus in ­Alcúdia. Bei einer Autofahrt kommt ihr Fahrzeug von der nassen Fahrbahn ab und prallt gegen ­einen Baum. Als sie aufwachen, liegen sie mit zahlreichen Verletzungen in einer privaten Klinik. Herr Z. soll ­einen Kostenvorschuss von 5.000 Euro auf die zu erwartenden Krankenhauskosten zahlen. Muss er das?

Antwort:

Das ist tatsächlich schon vorgekommen; häufiger ist es so, dass nach Unfällen aus freiem Willen eine private Klinik aufgesucht wird. Diese Fälle sind stets schwierig zu lösen. Nötig sind intensive Verhandlungen mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher wurde immer noch eine halbwegs befriedigende Lösung gefunden. Wenn die Familie so bald wie möglich in eine staatliche Klinik wechselt, wird sich die deutsche gesetzliche Kasse in der Regel nicht gegen eine zumindest teilweise Kostenübernahme sträuben. Auf jeden Fall ist eine Zusatzversicherung angeraten.

Was gilt beim Privatarzt?

Hans H. aus Kassel besitzt ein Appartement in der Nähe von Campos, das er zweimal im Jahr für einige Wochen selbst nutzt. Bei einem dieser Ferienaufenthalte hat er plötzlich Schmerzen in der Brust. Auf Anraten von Freunden geht er zu einem deutschen Privatarzt. Glücklicherweise rührten die Schmerzen nicht vom Herzen her, sondern von der Speiseröhre. Der Arzt verschreibt ihm ein teures Magenpräparat und schickt eine hohe Rechnung. Muss Herr H. nun alles aus eigener Tasche bezahlen?

Antwort:

Eigentlich hätte Herr H. in ein spanisches ­Gesundheitszentrum oder in die Notaufnahme einer spanischen Klinik gehen können. Dann wäre er mit der deutschen Gesundheitskarte seiner gesetzlichen Krankenversicherung, die auf der Rückseite zugleich die Europäische Krankenversicherungskarte ist, kostenlos behandelt worden. Weil Herr H. kein Dauerresident ist, wird seine deutsche Kasse aber bei der ambulanten Behandlung den Anteil an den Arztkosten übernehmen, den sie auch in Deutschland gezahlt hätte, abzüglich einer Kostenpauschale, die je nach Kasse verschieden ist.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlen Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, in ­Spanien 50 Prozent des Verkaufspreises; für Rentner gelten aber Vergünstigungen. Werden die Medikamente in der Apotheke privat eingekauft, wird die deutsche Kasse ihren Anteil übernehmen.

Wie ist es bei einer Dialysebehandlung?

Ludmilla S. aus Sachsen-Anhalt trägt sich mit dem Gedanken, ein Appartement in Palma zu erwerben. Allerdings benötigt sie regelmäßig eine Dialyse und ist sich nicht sicher, ob diese auch in Spanien möglich ist.

Antwort:

Grundsätzlich können sich chronisch Kranke mit der deutschen Gesundheitskarte, die ja zugleich Europäische Krankenversicherungskarte ist, auch in Spanien kostenlos so behandeln lassen, wie es medizinisch erforderlich ist. Eine vorherige Genehmigung der deutschen Krankenkasse ist eigentlich nicht er­forderlich. Bei Behandlungen, die spezielles Fachpersonal erfordern, wie Dialyse, Sauerstofftherapie oder Chemotherapie sollte gleichwohl zuvor die Zustimmung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt werden. Meist wird eine befriedigende Lösung gefunden.

Wenn Frau S. Dauerresident wird und eine spanische Gesundheitskarte erhält, ist das nicht mehr nötig. In jedem Fall sollte sich Frau S. aber informieren, ob in der Nähe ihres vorgesehenen Wohnortes eine Dialyse angeboten wird.

Ein wichtiger Tipp zum Schluss:

— Fragen zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit überraschend kompetent!

Telefon: 0049 (0)30 340 60 66 - 01

—Fragen zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in Spanien beantwortet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)!

Telefon: 0049 (0)228 95 30 - 0