Die Einwohner auf Mallorca und den Nachbarinseln können sich ab sofort eigenverantwortlich aus gesundheitlichen Gründen von der verschärften Maskenpflicht befreiten. Das entschied das Gesundheitsministerium in Palma de Mallorca am Dienstag (21.7.), um die Hausärzte von der großen Nachfrage zu entlasten.

Wie berichtet, gilt auf den Balearen-Inseln seit 13. Juli eine allgemeine Maskenpflicht auf der Straße. Von der Pflicht sind unter anderen diejenigen Personen ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen wie Atemnot keine Maske tragen sollten. Die Zahl der Anfragen bei den Hausärzten, sich solche Ausnahmen ärztlich bestätigen zu lassen, schnellte daraufhin in die Höhe.

Die Gesundheitsbehörden erlauben es nun stattdessen den Bürgern, sich selbst und in eigener Verantwortung eine Kontraindikation zu attestieren. Das dafür nötige Formular lässt sich vom Server der Balearen-Regierung herunterladen. Es muss ausgedruckt, ausgefüllt und mitgeführt werden, um es bei Bedarf bei einer Polizeikontrolle vorweisen zu können. Die Polizei kann eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit für das Attest anfordern. Jeder ist für die Richtigkeit der Angaben in dem Attest selbst verantwortlich.

Unklar ist, welche Strafe einem Bürger droht, der wider besseres Wissen eine falsche Angabe auf der Erklärung macht. Manche Juristen gehen davon aus, dass diese Strafe nicht das Bußgeld von 100 Euro für das Nichttragen der Maske übersteigen kann. Andere argumentieren, dass die Fälschung eines Dokuments auch weitere strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Nicht geklärt ist außerdem, ob auch Urlauber ein solches Dokument für sich ausfüllen können, da zum Beispiel die Überprüfung der ärztlichen Bestätigung in der Krankenakte in der Heimat für die spanischen Behörden schwierig sein dürfte.

Diese Erklärung dürfe nicht auf die leichte Schulter genommen werden, hieß es bei den Behörden, zumal "die Ausnahme von der Maskenpflicht nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen gefährdet". Hausärzte waren in den vergangenen Tagen häufiger angefragt worden, Atteste auszustellen, teilweise mit der Begründung, dass die "Maske zu lästig" sei. Einzelne Ärzte führten mit den Patienten Atemtests durch, um zu beweisen, dass die Sauerstoffzufuhr durch die Maske nicht oder nur sehr leicht behindert werde.

Als gültige Gegenanzeigen für die Maskenpflicht zählt das spanischsprachige Dokument folgende Beispiele auf:

  • schwere Atemwegskrankheiten
  • Herzkreislaufprobleme, die zu Atemnot führen
  • Probleme im Gesicht, die ein Tragen der Maske verhindern
  • Nervenkrankheiten, die zu Verhaltensauffälligkeiten führen
  • schwere Geistesbehinderung
  • andere Gründe, die einen Arzt veranlasst haben, vom Tragen der Maske abzuraten, sofern der Arzt dies schriftlich in der Patientenakte festhält

Das spanischsprachige Dokument zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen.

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