Aufgrund der Reisewarnung und der damit verbundenen Pflicht für Reiserückkehrer, einen PCR-Test zu machen, wenden sich derzeit viele Urlauber an die privaten Gesundheitszentren, um auf eigene Kosten einen Test machen zu lassen (wie genau das geht lesen Sie hier). Doch wie sieht es für Touristen aus, die während ihres Mallorca-Aufenthalts Symptome entwickeln, und umgehend einen kostenlosen Test machen müssen?

"Nicht jeder kann einfach ins örtliche Gesundheitszentrum spazieren, um sich präventiv testen zu lassen", erklärt eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde IB-Salut auf MZ-Anfrage. Um im öffentlichen System getestet zu werden, muss es einen begründeten Verdacht auf eine Ansteckung geben, der einen vom spanischen Gesundheitssystem bezahlten Test rechtfertigt.

Da sei zum einen ein "enger Kontakt" zu einem nachweislich positiv Infizierten. "Dazu gehören Familienangehörige und Mitbewohner sowie alle Menschen, die mehr als 15 Minuten ohne Mund- und Nasenschutz weniger als zwei Meter entfernt mit dem Covid-19-Positiven zusammen waren", so die Ministeriumsmitarbeiterin. "Unser Experten-Team verfolgt aber ohnehin alle engen Kontakte der positiv Getesteten und setzt sich mit ihnen in Verbindung, man kann also ruhig darauf vertrauen, dass sie sich bei einem melden, sollte tatsächlich eine Gefahr der Ansteckung bestehen."

Ein anderer Grund, einen vom öffentlichen Gesundheitssystem bezahlten PCR-Test machen zu können, sind Symptome. "Wer hohes Fieber und Husten hat, sollte sich auf jeden Fall direkt mit einem Arzt oder Gesundheitszentrum in Verbindung setzen", heißt es bei IB-Salut. Geraten wird, sich zunächst telefonisch zu melden. Entweder direkt beim örtlichen Gesundheitszentrum (Centro de Salud oder Punto de Atención Continuada, kurz PAC), oder bei der IB-Salut-Hotline (0034 871 120130), bei der Anrufern auch auf Deutsch oder Englisch weitergeholfen wird.

Innerhalb von kürzester Zeit würde man einen Termin bekommen und Anweisungen, wo genau man sich einzufinden habe. "In der Regel nutzen die Gesundheitszentren für mögliche Infizierte gesonderte Eingänge oder Räumlichkeiten, als für andere Patienten, um weitere Ansteckungen zu vermeiden." Ein Arzt werde sich dann mit dem eventuell Covid-19-Infizierten auseinandersetzen, ihn untersuchen, fragen, wie lange das Fieber schon anhält und dann entscheiden, ob ein PCR-Test gerechtfertigt ist.

Ärger in der Praxis

So zumindest die Theorie. Dass die Abläufe nicht immer so unkompliziert verlaufen, hat eine MZ-Leserin miterleben müssen. Da ihr sechs Monate alter Sohn während des Inselaufenthalts Schnupfen und Husten bekam, wandte sie sich an die örtliche Gesundheitsbehörde, die sie wiederum an eine Privatklinik verwiesen habe. Wie die Deutsche schildert, sei sie dort nicht in einem abgetrennten Bereich empfangen worden, sondern habe mit dem Kind und mehreren anderen Patienten in der Notaufnahme zunächst in der Schlange und später imWartebereich ausharren müssen. Nach einer Untersuchung und einem daraufhin vom Arzt angeordenten PCR-Test, sei eine Rechnung von mehr als 700 Euro vorgelegt worden - 500 Euro davon allein für den Test - die sofort beglichen werden musste. "Man riet uns, die Rechnung einfach bei unserer deutschen Krankenkasse einzureichen. Ein erster Anruf dort ergab, dass mit einer vollständigen Erstattung aufgrund der gigantischen Höhe nicht zu rechnen sei", so die verärgerte Leserin.

Tatsächlich arbeitet das öffentliche Gesundheitssystem beim Thema Corona mit dem privaten zusammen, wie auch die IB-Salult-Sprecherin bestätigte. Ihren Angaben zufolge könnten sich aber auch Ausländer, die in Spanien nicht krankenversichert sind, bei allen öffentlichen oder privaten medizinischen Stellen melden, ohne dass Unkosten auf sie zukommen, sofern ein begründeter Corona-Verdacht bestehe. Was bei dem konkreten Beispiel falsch gelaufen sei, könne man aus der Ferne nicht sagen.

Was übernehmen die deutschen Krankenkassen?

Innerhalb der EU gibt es zwischen- und überstaatliche Regelungen für eine gegenseitige Leistungsaushilfe im Krankheitsfall. "Auf dieser Grundlage können die in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten in diesen Ländern bei Bedarf Leistungen am Urlaubsort in Anspruch nehmen und zwar so, wie sie eine am Urlaubsort versicherte Person in Anspruch nehmen könnte", gibt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbands auf MZ-Anfrage Auskunft. Mache ein in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter in Spanien Urlaub und der spanische Krankenversicherungsträger übernimmt diesen Corona-Test aufgrund seiner gesetzlichen Bestimmungen, so zahle der spanische Krankenversicherungsträger auch die Kosten für einen aus Deutschland kommenden Urlauber. "In der Regel benötigt man dafür nur die Europäische Krankenversichertenkarte."

Auch die Erstattung von bereits bezahlten Privatrechnungen in bestimmter Höhe sei grundsätlzich möglich. "Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine abrechnungsfähige Leistung handelt, die ein zugelassener Leistungsanbieter wie ein Arzt oder ein Labor vorgenommen hat. Das kann auch eine Rechnung von einem Privatarzt sein", so Bernatek weiter. Dagegen würde ein Flughafenangestellter, der den Corona-Test außerhalb der Strukturen des aushelfenden ausländischen Krankenversicherungsträgers vornimmt, diesen gesetzlichen Erstattungsvoraussetzungen nicht genügen.

Ähnlich äußert sich auch Wiebke Kottenkamp, Sprecherin der Versicherung BKK VBU: "Wir übernehmen die Kosten des Corona-Tests, allerdings nur auf ärztliches Anraten wenn er medizinisch notwendig war und von einem Arzt oder im Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Erstattung der Kosten richtet sich nach deutschen Kassensätzen, sprich das, was der Test in Deutschland gekostet hätte."

Auch von der DAK kam eine ähnliche Rückmeldung: "Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten des Covid-19-Tests in einem EU-Staat, wenn der COVID-19 Test im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung erforderlich war oder ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 bestanden hat", so DAK-Sprecherin Nina Osmers. Die Kostenerstattung erfolge bei Vorlage der Rechnung in Höhe der deutschen Vertragssätze, also aktuell knapp 40 Euro. Osmers weist zudem darauf hin, dass ensprechend der gesetzlichen Regelungen alle gesetzlichen Kassen in Deutschland bei Vorlage von Privatrechnungen aus dem Ausland immer nur die deutschen Sätze erstatten dürfen. "Sehr oft bleiben die deutschen Urlauber daher auf hohen Kosten sitzen". Eine Auslandsversicherung sei daher sinnvoll, da diese grundsätzlich alle anfallenden Kosten erstatte.

Dazu rät auch Thorsten Jakob, Pressesprecher der Barmer, und erklärt ebenfalls, dass Versicherten, die nachweislich zum Zeitpunkt des Tests Symptome des Coronavirus zeigten, die Kosten des PCR-Tests rückwirkend bis zur Höhe der deutschen Sätze erstattet bekommen. "Dass die Symptome vorlagen, muss beispielsweise aus der Arztrechnung oder den gegebenenfalls verordneten Arzneimitteln hervorgehen. Die ärztliche Behandlung und die Arzneimittelkosten werden ebenfalls maximal bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze erstattet."

Eine Sprecherin der Axa in Palma de Mallorca rät Urlaubern zudem, möglichst vor der Behandlung oder dem Test kurz mit der Versicherung in Deutschland Rücksprache zu halten, um abzuklären, welche Leistungen rückerstattet werden.Positiv getestet - was nun?

Für Urlauber, die während ihres Mallorca-Aufenthalts positiv getestet worden sind, steht ein speziell für die Quarantäne eingerichtetes Hotel zur Verfügung, in dem sie isoliert wohnen können, ohne gesunde Urlauber anzustecken. Wer auf Mallorca Symptome verspürt, sollte keinesfalls ohne Rücksprache mit Medizinern ins Flugzeug steigen, weil er lieber in gewohnter Umgebung behandelt werden möchte, sondern sich unverzüglich mit dem hiesigen Gesundheitssystem in Verbindung setzen. Die Experten werden dann möglicherweise auf einen zweiten Kontrolltest pochen, um das Ergebnis des ersten zu bestätigen.