Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für ­Hotels auf Mallorca hat es infolge der Corona-Pandemie schnell gegeben, jetzt endlich ist auch für Ferienvermieter eine Richtlinie verfügbar, die das Ansteckungsrisiko senken soll. Das spanische Institut für Qualitätssicherung im Tourismus (ICTE) hat die Richtlinie ver­öffentlicht, bei den Ferienvermietern stößt sie auf Zustimmung. „Diese Vorgaben sind für unsere Mitglieder ohne Probleme umsetzbar", sagte María Gibert, Geschäftsführerin des Verbandes der Ferienvermieter auf den Balearen, Habtur. Sie zeigte sich erleichtert darüber, dass es nun ein Dokument gibt, das detaillierte Maßnahmen aufführt. Die Erstellung des Protokolls dauerte länger als in anderen Fällen, etwa für Hotels oder Fremdenführer, weil die Ferienvermietung in jeder Region in Spanien unterschiedlich geregelt ist. Zu beachten ist, dass die Vorgaben des ICTE lediglich Empfehlungen sind. Dass das so ist, liegt laut einer Sprecherin des ICTE an der spanischen Regierung. „Sie hat das so entschieden", teilt die Sprecherin der MZ lapidar mit.

Ein zentraler Punkt der Empfehlungen des ICTE lautet, dass die Ferienvermieter die ­Namen aller Gäste aufnehmen, die in der Unterkunft Urlaub machen, die Identität anhand der Ausweisdokumente überprüfen und die Daten 30 Tage aufbewahren. Im Falle eines positiven Befunds auf Covid-19 sollen die Namen der Bewohner den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden, damit die Tracer die Kontakte besser nachverfolgen können. Der Angestellte oder der Hausherr, der die Urlauber begrüßt, sollte jedem von ihnen ein individuelles Päckchen mit Handschuhen, Desinfek­tionsgel und einer Mundschutzmaske zur ­Verfügung stellen. Im Falle einer Vermietung in einem Mehrfamilienhaus sollte dieses Päckchen bereits vor Betreten des Hauses übergeben werden. Die Urlauber müssen in diesen Fällen ihre Maske unverzüglich aufziehen.

Bei der Ankunft sollten darüber hinaus die Schlüssel oder die Schlüsselkarte desinfiziert übergeben, der Sicherheitsabstand eingehalten und nach Möglichkeit eine kontaktlose ­Bezahlung mit Kreditkarte gewählt werden. Sollte die Ankunft in einem Büro erfolgen, wird empfohlen, darauf zu achten, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Innenraum aufhalten und dass am Eingang ein mit Desinfektionsflüssigkeit getränkter Teppich zum Schuhabstreifen liegt.

Im Ferienhaus sollten die Vermieter ein Info­blatt mit den Hygienevorschriften für die Gäste in mindestens einer Fremdsprache auslegen. Es wird geraten, auf Dekorationsartikel im Haus zu verzichten, genauso wie auf ­Stoffüberzüge, Teppiche und Gardinen. Die ­Mülleimer sollten nicht mit der Hand, sondern mit einem Fußhebel geöffnet werden können und zwei Müllbeutel enthalten. Die Vermieter sollten die Kleiderbügel vor der ­Ankunft neuer Gäste desinfizieren. Außerdem wird empfohlen, Information zu Notruf­nummern und dem nächsten Krankenhaus oder Gesundheitszentrum bereitzustellen.

Was die Reinigung des Ferienhauses angeht, gibt es für die Vermieter ebenfalls einige Vorgaben. Die Häufigkeit der Reinigungen sollte verstärkt werden, vor allem an den Stellen und Gegenständen, die häufig angefasst werden, so etwa Türgriffe, Oberflächen, Telefone, Schlüssel, Fernbedienungen oder Fön. Die Reinigung sollte mit Wasser und Reinigungsmittel erfolgen, gefolgt von einer Des­infektion. Auch die Reinigungsutensilien ­sollten nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Empfohlen wird ein ­Register der Reinigungen und der jeweiligen Person, die die Reinigung vorgenommen hat. Auch dieses Dokument sollte 30 Tage lang ­aufbewahrt werden. Jeder Vermieter sollte ­außerdem über ein spezielles Protokoll ver­fügen für den Fall, dass im Ferienhaus ein ­Infizierter beherbergt werden muss.

Empfohlen wird, das Haus oder die Ferienwohnung mindestens nach jedem Wechsel der Gäste bzw. einmal die Woche zu reinigen, sofern sich die Gäste, die länger bleiben, nicht dagegen aussprechen. Bei jeder Reinigung sollte das Haus gründlich gelüftet werden, die Bäder und die Küchen gereinigt sowie Handtücher und Bettwäsche gewechselt werden. Die Wäsche sollte bis zur Ankunft in der Wäscherei in einer Tüte verstaut werden und dort bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.

Eventuelle Reparaturen werden nach Möglichkeit für die Zeit empfohlen, wenn ­keine Gäste im Haus sind. Sind sie dagegen ­anwesend, sollten diese genau wie der Handwerker eine Maske aufsetzen und Körper­kontakt vermeiden. Der Handwerker sollte nach der Reparatur Handschuhe sowie Maske entsorgen und die Hände waschen. Auch über die Reparaturen und die dabei anwesenden Personen sei ein Register empfehlenswert.