Egal ob beim Besuch der Verwandten in Deutschland oder während des Urlaubs in einem EU-Land weiter weg von Mallorca: Wer plötzlich etwa Zahnschmerzen bekommt oder sich während des Aufenthalts verletzt, muss nicht warten, bis er wieder zurück auf der Insel ist, um sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria Europea, TSE) deckt außerplanmäßige Behandlungen ab, die bei kürzeren Aufenthalten außerhalb Spaniens notwendig werden. Geplante Operationen oder Arztbesuche, für die man eigens einreist, sind ausgenommen.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Europäische Krankenversicherung meist schon automatisch auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte vermerkt ist, müssen Residenten für den Versicherungsschutz im Ausland eine separate Karte beantragen. Jeder, der über das spanische Sozialsystem (Seguridad Social) krankenversichert ist, kann dies innerhalb weniger Schritte tun.

So beantragen Sie die Karte

Am einfachsten ist es, die Karte auf der Website der spanischen Sozialversicherung zu beantragen: http://www.seg-social.es/wps/portal/wss/internet/Trabajadores/PrestacionesPensionesTrabajadores/10938/11566/1761. Dort dann zunächst unten auf „sin certificado" klicken und im darauffolgenden Schritt „solicitar / renovar tarjeta sanitaria" wählen. Achtung: Die Karte wird an die Adresse geschickt, die bei der Seguridad Social hinterlegt ist. Den Punkt „Sólo para el titular del derecho (trabajador o pensionista)" angewählt lassen und nach dem Ausfüllen der persönlichen Daten, wozu unter anderem die número de seguridad social gehört, am Ende die fettgedruckte Referenznummer (número de referencia) abfotografieren oder -schreiben. Damit können Antragsteller den Status verfolgen (https://w6.seg-social.es/solTse/jsp/Entrada.jsp). Danach sollten sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Wer innerhalb von zehn Tagen keine Karte im Briefkasten vorfindet, kann beim Kundenservice unter Tel. 901-16 65 65 nachfragen.

Die TSE, die nach Ablauf erneuert werden muss, gilt in den 27 EU-Ländern wie auch Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz. Dort besteht Anspruch auf sämtliche medizinische Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in Deutschland etwa folgende: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021&langId=es. Manchmal, etwa bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder Medikamenten, müssen Residenten etwas dazuzahlen. Die Kosten für die Behandlung bei den kassenärztlich zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern werden im Fall von Deutschland meist direkt mit der Seguridad Social abgerechnet. In anderen Ländern müssen Patienten das Geld erst vorstrecken.