Sowohl nach der deutschen als auch nach der spanischen Impfstrategie soll grundsätzlich die gesamte Bevölkerung nach und nach geimpft werden. Das gilt auch für die in dem jeweiligen Land ansässigen Ausländer. Das ergibt Sinn, denn einzelne Personengruppen prinzipiell auszunehmen, wäre vom Standpunkt der Epidemiologie nicht zielführend, denn es soll ja die Verbreitung des Virus verhindert werden.

Auch von dem Versicherungsstatus - gesetzlich oder privat oder gar nicht - kann das Recht auf eine Impfung nicht abhängig gemacht werden. In Deutschland ergibt sich das klar aus der Coronavirus-Impfverordnung. Danach sind alle Personen anspruchsberechtigt, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unabhängig von ihrer Versicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung). Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung, sondern aus dem Staatshaushalt gezahlt.

In Spanien fehlt noch eine entsprechende Verordnung, aus der Impfstrategie geht jedoch hervor, dass die gesamte Bevölkerung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (Technische Arbeitsgruppe Covid-19 vom 2.12.2020) geimpft werden soll. Was bedeutet das nun für die deutschen Residenten auf Mallorca?

Sie wollen in Deutschland geimpft werden?

Für das deutsche Recht bedeutet der erforderliche Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen muss. Das ist im Zweifel nach der bekannten 183-Tage-Regel zu bestimmen. Die formal in Deutschland beibehaltene kleine Wohnung bei einem Familienangehörigen reicht da nicht aus. Auch nicht die echte

Wohnung, wenn sie nicht 183 Tage im Jahr ­genutzt wird.

Aber es gibt in der genannten Verordnung noch die Regelung, dass es auch genügt, in Deutschland gesetzlich oder privat versichert zu sein (§ 1 Abs. 1 Nr.1). Alle deutschen Residenten behalten bekanntlich ihre deutsche Versicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn sie sich mit dem Formular S 1 in Spanien die tarjeta sanitaria besorgt haben.

Auf die Wohnung kommt es also nur an, wenn Sie keine Versicherung haben oder etwa lediglich die (günstige) spanische private Versicherung abgeschlossen haben. Aber auch das ist kein Grund zur Verzweiflung: Solange Sie einen deutschen Ausweis mit einer deutschen Meldeadresse vorlegen können, wird Sie kein Impfzentrum abweisen.

Aber Achtung: Sie können das Impfzentrum nicht von sich aus aufsuchen, sondern werden, soweit das heute bekannt ist, von den Behörden angeschrieben. Wenn die deutsche Adresse ins Leere läuft, erfahren Sie vielleicht nichts von Ihrem Impftermin!

Sie möchten in Spanien geimpft werden?

Viele deutsche Residenten wollen vielleicht nicht eigens wegen eines Impftermins nach Deutschland reisen, sondern in Spanien geimpft werden. Die spanische Regierung hat sich zu der Frage, was die konkreten Voraussetzungen für deutsche Residenten sind, noch nicht eindeutig geäußert. Auch auf europäischer Ebene gibt es noch keine Klarheit. Nur wenige Staaten, wie etwa die Niederlande, ­haben bereits eindeutig festgelegt, dass wirklich alle Bewohner geimpft werden, sogar Illegale und Asylbewerber, wenn sie nur einen Monat im Land gelebt haben. Das erscheint vom Gesichtspunkt der Impfprophylaxe und Vorsorge auch vernünftig.

In Spanien steht bisher nur fest, dass alle, die zur „Bevölkerung" gehören, geimpft ­werden, auch wenn sie Ausländer sind. Aber was bedeutet das konkret?

Kein Problem wird es geben bei all denjenigen, die sich mit dem Formular S 1 bei der spanischen Seguridad Social angemeldet haben und im Besitz der spanischen SIP-Karte, der sogenannten tarjeta sanitaria, sind. Hier ist die Lage eindeutig: Sie gehören zum spanischen System (wobei die Impfung in Spanien nicht aufgrund der Listen des Gesundheitssystems INSS erfolgt, es deshalb strikt genommen auch nicht auf diese Karte ankommt).

Für alle anderen aber könnten die Dinge etwas heikel werden. Anders als Deutschland ist Spanien ein Urlauberland mit Millionen Kurzzeittouristen und über einer Million Langzeitresidenten aus vielen Ländern. Viele nehmen es mehr oder (in der Regel) weniger genau mit ihren Meldepflichten.

Ganz sicher wird Spanien auf seine Kosten keine Touristen impfen, die sich auch zu Hause impfen lassen können. Echte Touristen melden sich nirgendwo, sie tauchen in den Listen der Gemeinden und Regionen nicht auf. Also: kein Problem?

Leider doch, denn allzu viele Residenten verhalten sich wie Touristen und melden sich möglichst nirgendwo. Trotzdem leben sie vielleicht schon seit Jahren mehr oder weniger ständig auf Mallorca.

Fest steht: Wer nirgendwo gemeldet ist, weder bei der Gemeinde (empadronamiento) noch beim Ausländerregister, der wird sich mit Sicherheit nicht in Spanien impfen lassen können. Dies schon deshalb nicht, weil ihm kein Einladungsschreiben zum Impftermin zugestellt werden kann - auch in Spanien läuft die Impfung, nicht auf Eigeninitiative, sondern auf Einladung der Behörden.

Viele haben sich zwar bei der Gemeinde angemeldet, aber das Ausländerregister gescheut, obwohl sie dazu nach drei Monaten Aufenthalt verpflichtet sind. Dabei sagt diese Meldung nichts über ihren Lebensmittelpunkt und damit die Steuerfrage aus.

Die Frage ist nun, ob die spanische Regierung das empadronamiento genügen lassen wird oder ob sie nur demjenigen einen Termin für die Impfung gibt, der im Ausländerregister erfasst ist. Für das Erfordernis des Ausländerregisters spricht, dass erst dann, nach drei ­Monaten, echte Touristen von Personen unterschieden werden können, die sich länger in Spanien aufhalten. Erst dann hat die Impfung auch aus Sicht der Pandemiebekämpfung in Spanien wirklich Sinn.

Während die Seguridad Social und das Gesundheitsministerium in Madrid sich in dieser Frage noch bedeckt halten, versichert eine Sprecherin des balearischen Gesund­heitsministeriums gegenüber der Mallorca Zeitung, dass das empadronamiento als Wohnsitznachweis für die Impfung reichen wird. Es werde keines Eintrags ins Ausländerregister bedürfen. Ein offizielles Schriftstück, welches das bestätigt, blieb sie allerdings schuldig. Daher ist nicht auszuschließen, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen worden ist. Fest stehen dürfte aber schon jetzt: Wer als Ausländer in Spanien geimpft werden will, muss zumindest eine ­Anmeldung im Rathaus vorweisen können.

Der Autor, Dr. jur. Rainer Fuchs, war fünf Jahre lang Sozialattaché an der deutschen Botschaft in Madrid. Er war zudem über lange Jahre ­zuständiger Ministerial­rat im Bundesarbeitsministerium und im EU-Sozialausschuss in Brüssel. Sein Ratgeber „Sorgen­frei leben unter Spaniens Sonne, Experten-Rat­geber für Deutsche in Spanien" ist 2019 in dritter Auflage erschienen und für 24,90 Euro im Buchhandel und bei Amazon.de erhältlich.