Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist nicht dazu bereit, die Hotelkosten für Urlauber auf Mallorca zu tragen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deswegen noch auf der Insel eine Quarantäne einhalten müssen. Das hat ein Sprecher der GKV am Dienstag (30.3.) gegenüber der MZ klargestellt. "Die Bekämpfung der Pandemie ist eine staatliche Aufgabe. Die durch eine staatlich vorgeschriebene Quarantäne entstehenden Unterbringungskosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Ein Hotel sei kein Leistungserbringer des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems. Unterbringungskosten bei einer reinen Quarantäne könnten demnach auch nicht auf Basis der Europäischen Versichertenkarte EHIC abgerechnet werden. "Unterbringungskosten, die den betreffenden Personen in Rechnung gestellt werden, können auch nicht im Wege der Kostenerstattung bei ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse geltend gemacht werden", so der Sprecher.

Anders verhalte es sich bei den Behandlungskosten während der Quarantäne. Sollte ein Versicherter während der Quarantäne behandlungsbedürftig werden, könne er Leistungen auf Basis der EHIC erhalten, sofern "der behandelnde Arzt zum öffentlichen Gesundheitssystem gehört und die Behandlung medizinisch notwendig ist." Welche Behandlung medizinisch notwendig ist, entscheide der Arzt vor Ort. Die Unterbringungskosten seien hiervon nicht erfasst.

Die Unterbringungskosten seien nur dann auf Basis der EHIC abrechenbar, wenn das Hotel über die entsprechende Ausstattung verfügt, die für einen stationären Aufenthalt notwendig ist und das Hotel als Leistungserbringer des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems qualifiziert wird, so der Sprecher.

Wenn überhaupt, dürfte dies nur auf das Hotel Meliá Palma Bay zutreffen, dessen Betreiber, die Hotelkette Meliá, ein entsprechendes Abkommen als "hotel medicalizado" (medizinisches Hotel) mit der Landesregierung geschlossen hat. Das balearische Gesundheitsministerium weist dort Personen ein, die nirgendwo anders Quarantäne halten können oder sollen. Sie werden dort auch ärztlich betreut.

Eine Sprecherin des balearischen Gesundheitsministeriums hatte gegenüber der MZ versichert, dass diese Unterbringungskosten dann über die Europäische Versichertenkarte abgerechnet werden. Der spanische Staat gehe in Vorleistung, hole sich das Geld aber danach von der gesetzlichen Krankenversicherung zurück.

Einen Überblick zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung auf Mallorca gedeckten Leistungen findet sich in dem GKV-Merkblatt "Urlaub in Spanien". /ck

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