Sichtlich verärgert hat die Ministerpräsidentin der Balearen, Francina Armengol, auf die Entscheidung der Richter reagiert, die den Plänen zur Covid-Pass-Pflicht bei Großveranstaltungen eine Absage erteilt hatten. "Wir halten ans an die Entscheidung, auch wenn wir sie nicht teilen", erklärte Armengol am Donnerstagabend (26.8.) in Palma de Mallorca. Man werde die Veranstalter "nicht verpflichten", den Covid-Pass beim Einlass zu kontrollieren, aber man werde es ihnen "empfehlen", erklärte die Regierungschefin der Balearen-Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera.

Armengol appellierte erneut und "unermüdlich" an die spanische Regierung in Madrid. Man brauche dringend "eine nationale Gesetzgebung, um solche Regeln anwenden zu können", damit man nicht von der regionalen Justiz abhänge. Auch andere spanische Regionen waren zuvor mit geplanten Corona-Restriktionen an den Oberlandesgerichten ihrer jeweiligen Region gescheitert. Als Positiv-Beispiel führte Armengol das Nachbarland Frankreich an, wo bereits seit Wochen der sogenante Gesundheitspass vorgezeigt werden müsse, um an vielen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen zu können.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen entschied am Donnerstag (26.8.), dass eine Covid-Pass-Pflicht bei Großveranstaltungen unverhältnismäßig sei und zu stark in die Grundrechte eingreife. Die Argumentation der Landesregierung sei zudem unpräzise und zu allgemein. Außerdem biete auch eine doppelte Impfung keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Virus-Übertragung. Als verhältnismäßig sehen es die Richter dagegen an, wenn von Angestellten, Bewohnern und Besuchern von Seniorenheimen ein Covid-Pass verlangt wird. Es handle sich bei den Bewohnern um eine besonders schutzbedürftige Gruppe der Gesellschaft.Die Landesregierung hatte Anfang der Woche bei der Justiz eine Autorisierung für die Covid-Pass-Pläne beantragt. Geplant war die vorgeschriebene Vorlage von Impf- oder Testbescheinigung bei Sportevents von mehr als 500 Zuschauern im Innern und 2.500 Zuschauern im Freien. Im Fall von Konzerten wurde ein Grenzwert von 1.000 Personen im Innern und 5.000 Personen im Freien anvisiert. Bei Hochzeitsfeiern wollte die Landesregierung einen Covid-Pass bei mehr als 100 Personen im Innern oder 200 im Freien verlangen. /ff /tg