Die Coronazahlen auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln sinken immer weiter. Die Landesregierung kehrt deshalb nach und nach zur einer größtmöglichen Normalität zurück und hat am Mittwoch (8.9.) weitere Lockerungen bei den Corona-Restriktionen beschlossen. Regierungssprecher Iago Negueruela erklärte am Mittag die Neuerungen. Gute Nachrichten gibt es besonders für Kultureinrichtungen und Sportstätten, wo wieder deutlich mehr Menschen bei Veranstaltungen zusammenkommen dürfen.

Eine weitere Lockerung betrifft das Reisen nach Mallorca und auf die anderen Balearen-Inseln für Einreisende aus spanischem Territorium. Menschen, die ein Impfzertifikat besitzen, sollen nach Willen der Balearen-Regierung bei der Einreise auf die Inseln nicht mehr den QR-Code vorzeigen müssen, der beim Ausfüllen des Einreiseformulars generiert wurde. Geimpfte müssen das Formular also nicht mehr ausfüllen. Ferner wird das Mindestalter für alle Kinder, die Impfung oder Test vorweisen müssen, von sechs auf zwölf Jahre erhöht. Die Maßnahmen müssen noch vom Obersten Gerichtshof auf den Inseln abgenickt werden. Die Lockerungen im Einzelnen:

Parks/Strände

Parks, Strände und andere öffentliche Grünanlagen müssen ab sofort nur noch zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen werden. Im Falle der Strände können die zuständigen Gemeinden die Schließung allerdings vorziehen. Bislang waren die Strände zwischen 22 und 6 Uhr gesperrt.

Hochzeiten/Trauerfeiern

Die Zahl der Teilnehmer wird deutlich angehoben. Ab sofort sind in Innenräumen bis zu 100 Personen erlaubt, im Freien bis zu 200. Die Kapazität darf allerdings nicht mehr als 50 Prozent der vorgesehenen Anzahl betragen. Es wird empfohlen, dass alle Teilnehmer ab zwölf Jahren entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Sport

Auch hier wird allen Personen ab zwölf Jahren, die Sporteinrichtungen betreten, empfohlen, sich an die 3G-Regel zu halten. Sportler, die in Verbänden eingeschrieben sind, dürfen ausnahmsweise ihre feste Gruppe verlassen, wenn sie von einer Landesauswahl zu einem Wettbewerb berufen werden.

Sportveranstaltungen dürfen seit dem 1. September wieder mit 3.000 Zuschauern stattfinden. Größere Veranstaltungen müssen vorher autorisiert werden. In den Sporthallen und Stadien muss jeweils ein Sitz zwischen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, freigelassen werden.

Kultur

Theater, Auditorien und Konzertsäle dürfen wieder 75 Prozent der erlaubten Kapazität zulassen. Alle Zuschauer müssen Masken tragen. Ab sofort ist es nicht mehr nötig, einen Sitz zwischen den Zuschauern freizuhalten, selbst wenn sie nicht im selben Haushalt leben. Auch in Kinos und Zirkuszelten dürfen wieder 75 Prozent der Plätze besetzt werden, wenn das Essen und Trinken nicht gestattet ist. Auch hier müssen Masken getragen werden. Plätze zwischen den einzelnen Personen oder Gruppen müssen nicht freigelassen werden.

Ab sofort ist der Konsum von Speisen und Getränken in Kulturstätten auch im Innenraum gestattet. Ausnahme sind Veranstaltungen mit Live-Musik. Wenn gegessen und getrunken wird, gelten die Regeln, die auch für die Gastronomie gelten, also eine Kapazität von maximal 50 Prozent im Innenraum sowie ausreichende Lüftungsmöglichkeiten und die Verpflichtung, über CO2-Messgeräte zu verfügen. Auch hier ist die Maske in den Momenten, in denen nicht gegessen und getrunken wird, Pflicht.

Kulturveranstaltungen in Innenräumen sind wieder mit bis zu 500 Personen möglich, im Freien mit bis zu 2.500 Personen. Maximal erlaubt sind 75 Prozent der eigentlich zugelassenen Teilnehmer. In Innenräumen muss ein Abstand von einem Sitz oder 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden, im Freien von einem Sitz oder einem Meter. Wer sich eine Genehmigung bei der Generaldirektion für Kultur holt, kann Veranstaltungen im Innenraum mit bis zu 1.000 Teilnehmern und 5.000 Teilnehmern im Freien veranstalten. /jk

Das könnte Sie interessieren:

Direkthilfen

Unterdessen sollen die von Madrid bereitgestellten Direkthilfen von 855 Millionen Euro für Unternehmen in Kürze ausgezahlt werden. Die entsprechende Resolution soll spätestens bis Samstag (11.9.) im balearischen Gesetzesblatt veröffentlicht werden, die Auszahlung bis spätestens 16. September erfolgen.