Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat am Freitag (1.10.) die Auflagen zur Wiedereröffnung des Nachtlebens auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera genehmigt. Unter anderem sehen sie die Vorlage eines Covid-Passes für den Zugang zu Diskotheken und Vergnügungslokalen vor. Akzeptiert wird auch ein negatives Testergebnis (3-G-Regel: genesen, geimpft oder getestet).

Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen können ab dem 8. Oktober wieder eröffnen. Die Auflagen gelten zunächst einen Monat lang. Die kontrollierte Wiedereröffnung des Nachtlebens wird von den Unternehmern begrüßt, hat aber aller Voraussicht nach nur noch wenige Auswirkungen auf die bekanntesten Vergnügungslokale. An touristischen Partymeilen wie der Playa de Palma oder in Diskotheken-Hochburgen wie Ibiza ist die Saison im Oktober weitgehend gelaufen.

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Die Vorlage des Covid-Passes oder eines negativen Testzertifikats könne "das Risiko einer Ansteckung in den Lokalen erheblich verringern", urteilten die Richter der Verwaltungskammer des TSJIB in ihrer Begründung. Ein Eingriff in die Grundrechte läge nicht vor. Nicht-Geimpfte würden nicht diskriminiert, da sie ja die Möglichkeit hätten, sich testen zu lassen. Bei dieser sowie weiteren Einschränkungen etwa der Privatsphäre oder des Datenschutzes überwöge der Schutz des Lebens und der öffentlichen Gesundheit.

Ohnehin wird das Nachtleben nicht uneingeschränkt freigegeben. Die Diskotheken und Vergnügungslokale dürfen maximal 75 Prozent ihrer Besucherkapazität ausschöpfen. Die Gäste dürfen nur am Tisch Getränke und Essen konsumieren. Tanzen ist erlaubt, aber nur mit Atemschutzmaske. /ck