Gerade wer in diesen Tagen in einen Flieger steigt, sollte sich vor Reiseantritt absichern, dass auch im EU-Ausland die ärztliche Behandlung im Versicherungsschutz inbegriffen ist. Das gilt für Mallorca-Residenten, die Verwandte in Deutschland besuchen, genauso wie für Mallorca-Urlauber. Wer etwa plötzlich Zahnschmerzen bekommt, sich im Urlaub verletzt oder gegen Covid-19 impfen lassen will, muss nicht warten, bis er wieder zurück in seinem Heimatland ist.

Die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria Europea, TSE) deckt im Fall von Mallorca-Residenten außerplanmäßige Behandlungen ab, die bei kürzeren Aufenthalten außerhalb Spaniens notwendig werden. Geplante Operationen oder Arztbesuche, für die man eigens einreist, sind ausgenommen. Mallorca-Residenten müssen die Karte separat beantragen. Jeder, der über das spanische Sozialsystem (Seguridad Social) krankenversichert ist, kann dies mit wenigen und in der Regel einfachen Schritten tun.

In Deutschland dagegen ist die Europäische Krankenversicherung (European Health Insurance Card – EHIC) meist schon automatisch auf der Rückseite der Karte der gesetzlichen Krankenversicherung vermerkt. Das sieht etwa so aus: Beispiel hier.

Die Karte beantragen

Eine Übersicht zu den Voraussetzungen, der Gültigkeitsdauer und der Beantragung gibt es hier. Die Karte kann über verschiedene Wege beantragt werden, etwa mit der elektronischen Kennung cl@ave, per SMS oder auch ohne jegliches digitales Zertifikat (sin certificado digital). Dazu zunächst auf dieser Website auf „solicitar“ hinter der gewünschten Antragsart klicken. Die wohl gängigste ist „sin certificado digital“. Hier im darauffolgenden Schritt „solicitar/renovar tarjeta sanitaria“ wählen. Den Punkt „Sólo para el títular del derecho (trabajador o pensionista)“ angewählt lassen.

Achtung: Die Karte wird später an die Adresse geschickt, die bei der Seguridad Social hinterlegt ist. Gibt man also beim Ausfüllen der persönlichen Daten, wozu unter anderem die número de seguridad social gehört, eine andere Adresse ein, kommt es zu Problemen. Man wird die Karte nicht erhalten, bis man sich bei der Seguridad Social ordentlich umgemeldet hat.

Am Ende auf „aceptar“ klicken und im nächsten Schritt die fettgedruckte Referenznummer (número de referencia) abfotografieren oder -schreiben. Damit lässt sich später der Status des Antrags der Karte verfolgen, und zwar auch dann, wenn nach Ablauf der alten Karte eine neue beantragt wurde. Nach dem letzten Schritt in dem Online-Formular sollten Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Die Karte dürfte dann innerhalb von fünf Tagen im Briefkasten landen. Wer sie auch einige Tage später noch nicht dort vorfindet, kann sich beim Kundenservice der Behörde unter der Telefonnummer +34 901-16 65 65 erkundigen.

Wie lange die Karte gültig ist, zeigt die aufgedruckte „fecha de expiración“. Die Seguridad Social weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Karte während des gesamten Aufenthalts im Ausland gültig sein muss und nicht abgelaufen sein darf. Vergewissern Sie sich also bereits einige Tage vor Ihrer Reise! Nach Ablauf kann sie dann problemlos innerhalb weniger Klicks erneuert werden.

Die TSE gilt in diesen Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (Brexit-Übergangsregelung), Tschechische Republik, Schweden und Schweiz.

In diesen Ländern besteht Anspruch auf alle medizinische Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens (Übersicht für Deutschland hier). In einigen Fällen wie einem stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Medikamenten ist eine Zuzahlung vorgesehen. Die Kosten für die Behandlung bei den kassenärztlich zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern werden im Fall von Deutschland meist direkt mit der Seguridad Social abgerechnet. In anderen Ländern müssen Patienten das Geld vorstrecken.

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Karte auch für Impfungen

Wie bereits berichtet, können auch Deutsche, die nicht in ihrer Gemeinde im Rathaus angemeldet sind (Empadronamiento) auf den Balearen ihre Corona-Impfung erhalten. In der Praxis kam es dabei allerdings immer wieder zu Problemen. Mit der EU-Versicherten-Karte, einem Ausweisdokument, der Angabe von Adresse und Telefon und eventuell dem Nachweis über eine bereits erhaltene erste Dosis sollte es aber klappen.