Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Kontrollen des Covid-Passes in Bars und Restaurants auf Mallorca und den Nachbarinseln bis zum 28. Februar erweitert. Damit gab er der Anfrage der Balearen-Regierung vom 17. Januar statt. Der Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis ist auch weiterhin notwendig für Gaststätten, Diskotheken, Tanzsäle, Kulturstätten und Sportzentren auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera.

Allerdings wird je nach Corona-Lage auf der jeweiligen Insel entschieden. Aktuell liegt die 14-Tage-Inzidenz auf den Balearen bei 2.815 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Die Richter betonten, dass das ein hohes Risiko bedeutet. Der Gerichtshof erklärte, dass die Maßnahme die Gefahr des Coronavirus als ansteckende Krankheit klar macht.

Balearen-Gericht: 3G-Regel nur leichte Einschränkung in die persönliche Freiheit

Außerdem rechtfertigt sich der Gerichtshof damit, dass sie nicht über andere weniger aggressive Methoden verfügen und die Vorschläge angemessen seien. Aktuell ist in den Balearen die Rate an positiven Fällen in den vergangenen sieben Tagen bei 35,7 Prozent. "Die Fallzahlen sind höher als die, die diese erweiterten Maßnahmen überhaupt veranlasst haben."

Deshalb seien die Einschränkungen in die Grundrechte, die aktuell fortgeführt werden, jetzt sogar noch begründeter als zu dem Zeitpunkt als sie eingeführt wurden.

Die Balearenregierung verteidigt ihren Antrag damit, dass die "temporären und außergewöhnlichen Maßnahmen" getroffen werden, um Covid-19 einzudämmen. Der Oberste Gerichtshof der Balearen betont, dass die 3G-Regelung "ideal ist, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und notwendig sind, wenn man die Zunahme an Ansteckungen bedenkt." Außerdem sei sie angemessen, da sie nur eine leichte Einschränkung in der persönlichen Freiheit bedeute und gleichzeitig die kollektive Gesundheit begünstige. /mw