Die auf Mallorca geltenden Pandemie-Auflagen sind sehr detailliert und im ständigen Wandel. Die MZ bemüht sich, die folgende Zusammenfassung so vollständig, aktuell und verständlich wie möglich zu halten, kann aber keine Rechtsgarantie für die Richtigkeit übernehmen. Grundlage sind mehrere Verordnungstexte, die im balearischen Gesetzesblatt BOIB veröffentlicht wurden. Seit 1.3. sind alle Corona-Restriktionen bis auf die Maskenpflicht in Innenräumen und bei fehlendem Sicherheitsabstand und das Rauchverbot auf Außenterrassen von Gaststätten aufgehoben.

Private Treffen

Eine allgemeine Beschränkung der Zahl der Personen, die sich treffen dürfen, gibt es bei den verschiedenen Warnstufen nicht, die nächtliche Kontaktsperre vom vergangenen Sommer ist außer Kraft. Unabhängig davon sind öffentliche Trinkgelage auf den Balearen verboten.

Maskenpflicht

Derzeit muss man in geschlossenen Räumen Maske tragen – also zum Beispiel im Bus, in Geschäften oder in Restaurants beim Warten auf das Essen. Die allgemeine Maskenpflicht im Freien wurde am Donnerstag (10.2.) aufgehoben. Im Freien darf man die Maske absetzen, sofern man den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu Personen aus anderen Haushalten einhalten kann, wobei die Balearen-Regierung empfiehlt, die Maske grundsätzlich aufzubehalten. Verstöße werden theoretisch mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet.

Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am Montag (28.2.) in einem Fernsehinterview in Aussicht gestellt, dass die Maskenpflicht in Innenräumen bald abgeschafft werden könne.

Restaurants und Cafés

Am Samstag (12.2.) wurde die 3G-Regel in allen bislang von der Pflicht betroffenen Bereichen wie Gastronomie, Kinos und Fitnesstudios aufgehoben. Derzeit gilt keine coronabedingte Sperrstunde für die Gastronomie, in Kraft sind die normalen kommunalen Vorgaben. Innen und außen dürfen beliebig viele Menschen an einem Tisch sitzen. Es gilt Maskenpflicht immer dann, wenn nicht konsumiert wird. Zu Gästen anderer Tische ist ein Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einzuhalten. An der Theke ist ebenfalls ein solcher Abstand zwischen den Gästen oder Gästegruppen vorgeschrieben. Selbstbedienung ist unter Auflagen erlaubt, unter anderem müssen sich die Gäste die Hände desinfizieren.

Rauchverbot

Das Rauchverbot bleibt streng, auch wenn seit Wochen über eine Lockerung diskutiert wird. Erlaubt ist das Rauchen auf der Straße, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Raucher dürfen nicht in Gruppen zusammenstehen. Wer raucht, muss am Platz stehen bleiben – rauchend durch die Straße gehen ist verboten. Auch auf den Außenbewirtungsflächen darf nicht geraucht werden.

Geschäfte

Es gibt keine coronabedingten Beschränkungen der Kundenzahl in den Geschäften. Allerdings müssen die Einzelhändler die Kontrolle der maximal erlaubten Zahl zu jedem Zeitpunkt garantieren und das dafür nötige Personal abstellen. Aufgehoben wurde zwischenzeitlich das Verbot, im Einzelhandel zwischen 22 Uhr und 8 Uhr Alkohol zu verkaufen.

Nachtleben

Räumlich getrennte Tanzflächen dürfen benutzt werden, aber nur mit Maske und zwei Meter Sicherheitsabstand. Zum Konsumieren von Getränken darf die Maske abgenommen werden. Trinken auf der Tanzfläche ist verboten. Geöffnet werden darf maximal bis 5 Uhr, sofern das die jeweiligen kommunalen Bestimmungen zulassen.

Kinos

Die Kinos können laut den derzeit geltenden Bestimmungen voll besetzt werden. Die Maske bleibt während der Vorstellung auf. Sofern der Veranstalter dem Publikum den Verzehr von Speisen oder Getränken erlaubt, muss dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet sein.

Theater und Konzerte

Theater und Konzertsäle können voll besetzt werden. Auch hier bleibt die Maske auf. Der Verzehr von Speisen ist im Rahmen des gastronomischen Betriebs erlaubt.

Sport

Fitnessstudios dürfen 100 Prozent der üblichen Kundenzahl empfangen, auch Umkleiden und Duschen dürfen zu 100 Prozent benutzt werden. Es herrscht Maskenpflicht für Personal und Sportler außer in den Duschen. Ähnliche Regeln gelten des Weiteren in Hallenbädern.

Für Vereinssport und Wettkämpfe gibt es gesonderte Regeln. Die Aktivität des Wanderns findet keine gesonderte Erwähnung.

Gottesdienste, Hochzeiten

Es gilt die Maskenpflicht in Innenräumen.

Öffentlicher Nahverkehr

Auflagen gelten weiterhin hinsichtlich Maskenpflicht, Lüftung und Hygiene, darüber hinaus sind Essen und Trinken in Bus und Bahn auch weiterhin verboten.

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Hinweis: Die Corona-Auflagen auf den Balearen ändern sich fortlaufend und sind teilweise widersprüchlich. Wir recherchieren sie nach bestem Wissen und Gewissen, können aber keine Gewähr geben.

ff/pss