Es fühlt sich auf Mallorca zwar in vielerlei Hinsicht schon wieder wie die Vor-Corona-Normalität an, aber noch gelten einige Einschränkungen - auch nach dem 28. Februar, der als eine Art "Freedom Day" auf den Inseln von der Balearen-Regierung angekündigt worden war. Wichtigste Restriktion ist weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen, im öffentlichen Nahverkehr und im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht gegeben ist. Die Maskenpflicht im Innenraum gilt auch in Restaurants dann, wenn man gerade nicht isst oder trinkt. In Fitnessstudios wurde die Maskenpflicht für Sportler abgeschafft, sofern der Mindestabstand gewährleistet ist.

In der Gastronomie ist weiterhin ein Mindestabstand der Tische von 1,50 Metern voneinander vorgeschrieben. An der Theke ist ebenfalls ein solcher Abstand zwischen den Gästen oder Gästegruppen vorgeschrieben. Selbstbedienung ist weiterhin nur unter Auflagen erlaubt, unter anderem müssen sich die Gäste die Hände desinfizieren.

Größere Einschränkungen gelten weiterhin für Raucher. Geraucht werden darf auf der Straße nur, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Raucher dürfen nicht in Gruppen zusammenstehen. Wer raucht, muss am Platz stehen bleiben – rauchend durch die Straße gehen ist verboten. Auch auf den Außenbewirtungsflächen darf nicht geraucht werden.

Im Einzelhandel sind zwar wieder 100 Prozent der Kapazität in Geschäften möglich, die Inhaber müssen aber jederzeit garantieren, dass dieses Limit nicht überschritten wird. Wenn nötig, muss dafür Personal abgestellt werden.

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Auf den Tanzflächen im Nachtleben gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Feiernden. Trinken auf der Tanzfläche ist verboten, es gilt ebenfalls strenge Maskenpflicht.

In Kinos und Theatern bleibt die Maske während der Vorstellung auf. Sofern der Veranstalter dem Publikum den Verzehr von Speisen oder Getränken erlaubt, muss dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet sein. Im öffentlichen Nahverkehr ist das Essen und Trinken weiterhin verboten. /jk