Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat das von der Landesregierung erlassene Rauchverbot auf den Außenflächen von Bars und Restaurants bestätigt. Das Gericht hat den Einspruch eines Bürgers zurückgewiesen, der sich in seinen Grundrechten verletzt sah, wie das "Diario de Mallorca" berichtet. In dem Urteil, zu dem die Zeitung Zugang hatte, wird die Auffassung vertreten, dass diese Maßnahme weder eine Diskriminierung darstellt noch das Recht auf Privatsphäre berührt, wie der Kläger behauptete, der auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Urteil gibt somit grünes Licht für die am 28. Februar 2022 von der Regierung beschlossene Maßnahme, die das Rauchen auf Terrassen in öffentlichen Räumen verbietet, selbst wenn ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten wird. Die Verordnung verbietet auch das Rauchen auf der Straße sowie in öffentlichen Räumen unter freiem Himmel, wenn der Abstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht gewährleistet werden kann.

Politik werte Argumente der Nichtraucher stärker als die der Raucher

Ein Bürger legte am 22. April Beschwerde gegen dieses Verbot ein und beantragte die Aufhebung. Er argumentierte, dass das Rauchverbot auf den Terrassen von Bars nicht durch die Entwicklung der Corona-Pandemie gerechtfertigt sei, die seiner Meinung nach zu diesem Zeitpunkt abflaute. Die Politik schlage sich auf die Seite der Nichtraucher und werte deren Argumente stärker als die der Raucher, beklagte sich der Mann.

"Ein Raucher sollte dort rauchen können, wo er will, solange er die Gesundheit anderer nicht in Mitleidenschaft zieht", argumentierte er. Der Kläger machte auch geltend, dass das Verbot, auf der Terrasse zu rauchen und sich stattdessen vor das Lokal zu stellen, das Recht auf Ehre und Würde verletze, da es "den süchtigen Raucher zwingt, seinen Zustand öffentlich zu zeigen", was er als "demütigend" bezeichnete.

Richter: "unterschiedliche Behandlung nicht ungerechtfertigt"

Der Oberste Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass diese "unterschiedliche Behandlung nicht unvernünftig oder ungerechtfertigt zu sein scheint". Eine Beeinträchtigung der Privatsphäre aufgrund der Unannehmlichkeit, die Terrasse für einige kurze Minuten verlassen zu müssen, um rauchen zu können, kann nicht bestätigt werden", bemerkt das Gericht. Die Argumente des Klägers bezeichnen die Richter als "bloße allgemeine Erwähnungen ohne eine detaillierte Spezifizierung dessen, was tatsächlich in den Grundrechten verletzt wurde".

Die Balearen-Regierung setzt sich ohnehin für ein strengeres Rauchverbot in der Öffentlichkeit ein. So erklärte die zuständige Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit auf den Inseln, Maria Antònia Font, dem "Diario de Mallorca" am Donnerstag (29.9.), dass die Landesregierung Vorschläge für ein Rauchverbot in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens gemacht habe. Darunter fällt unter anderem das Rauchverbot auf den Restaurant- und Bar-Terrassen. /jk