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Spanien erlaubt Cannabis auf Rezept: Was passieren muss, bis es auf Mallorca so weit ist

Die Balearen bereiten sich auf den Einsatz von medizinischem Cannabis vor – sobald Madrid die Details zur Herstellung und Verschreibung festlegt

Cannabis in einem Labor an der Balearen-Uni UIB.

Cannabis in einem Labor an der Balearen-Uni UIB. / A. Costa/UIB

Die Balearenregierung wird die medizinische Verwendung von Cannabis im Krankenhausbereich anwenden, sobald das spanische Gesundheitsministerium die Details dazu festlegt. Das bestätigte die balearische Gesundheitsministerin Manuela García am Donnerstagmorgen (9.10.). Hintergrund ist ein Königliches Dekret, das der spanische Ministerrat am Dienstag verabschiedet hatte. Dieses regelt erstmals den therapeutischen Einsatz von Cannabis im öffentlichen Gesundheitssystem.

„Es geht nicht darum, Marihuana in den Krankenhäusern zu konsumieren“, betonte García. „Vielmehr sollen individuell angepasste Medikamente für bestimmte Patienten und Krankheitsbilder hergestellt werden – immer auf ärztliche Anweisung und unter Kontrolle von Fachpersonal.“

Nach Angaben der Ministerin handelt es sich um sogenannte Magistralrezepturen, also individuell hergestellte Arzneimittel, die Cannabis in standardisierter Form enthalten. Noch ist unklar, welche Arten von Präparaten zugelassen werden und für welche Indikationen sie verschrieben werden dürfen. „Die Vorschriften werden sehr präzise und begrenzt sein“, sagte García.

Anwendung nur im Krankenhaus

Das im Ministerrat verabschiedete Dekret erlaubt die Herstellung und Abgabe dieser Cannabispräparate ausschließlich in Krankenhäusern und unter ärztlicher und pharmazeutischer Aufsicht. Ziel ist es, eine zusätzliche therapeutische Option zu bieten, wenn herkömmliche Behandlungen nicht ausreichend wirken – etwa bei chronischen Schmerzen, schwerer Epilepsie, Spastik infolge von Multipler Sklerose oder zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie.

Welche konkreten Erkrankungen behandelt werden dürfen und in welchen Dosierungen, soll die Arzneimittelagentur AEMPS innerhalb von drei Monaten festlegen. Die Präparate müssen eine genau definierte Zusammensetzung an THC oder CBD aufweisen, Qualitätsstandards erfüllen und dürfen nur in autorisierten Krankenhausapotheken hergestellt werden.

Strenge Kontrolle und nationales Register

Verschreiben dürfen die Medikamente ausschließlich Fachärzte, und auch die Abgabe erfolgt nur in öffentlichen Krankenhäusern. Außerdem wird ein nationales Register für standardisierte Cannabispräparate eingerichtet, das von der AEMPS verwaltet wird und die Herstellung sowie den Vertrieb streng überwacht.

Balearen warten auf Vorgaben aus Madrid

Obwohl das Dekret bereits in Kraft ist, hängt die praktische Umsetzung von jeder autonomen Region ab. Auf den Balearen will man vorerst abwarten, bis das Gesundheitsministerium und die AEMPS die genauen Rahmenbedingungen veröffentlichen. „Im Moment können wir die Regelung noch nicht anwenden, aber wir werden sie umsetzen müssen, sobald die Instruktionen vorliegen“, erklärte García.

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