Rauchverbot auf Restaurant-Terrassen: Balearen-Regierung macht Rückzieher
Entgegen früherer Aussagen werde man keine Eingaben beim neuen Tabak-Gesetz machen

Das Rauchen wird immer weiter eingeschränkt. / Foto: Archiv
Kehrtwende der Balearen-Regierung in Sachen Tabakkonsum: Wie das balearische Gesundheitsministerium am Montag (17.11.) bekanntgab, wird es keine Eingaben beim neuen Tabakgesetz der Zentralregierung in Madrid machen. Dieses sieht unter anderem ein absolutes Rauchverbot auf Restaurantterrassen vor.
Im August hatte Gesundheitsministerin Manuela García sich noch vehement gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Damals erklärte sie, dass sie zwar grundsätzlich das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2030 teile. Aber ein Verbot sei keine Lösung. Besser seien „wirksame Maßnahmen, die helfen, den Tabakkonsum zu senken“, etwa durch Prävention und Entwöhnungsprogramme. Die Ministerin wurde damals von den Restaurantbetreibern unterstützt. Juan Miguel Ferrer, Präsident des Gastronomieverbands "Restauración-CAEB", bezeichnete das Rauchverbot auf Terrassen als „unverhältnismäßig“. Dass die Ministerin nun ihre Meinung geändert hat, dürfte unter anderem auch am Druck der Krebshilfe und von Ärzteverbänden liegen.
Viele Frauen betroffen
García erklärte, dass Lungenkrebs der am dritthäufigsten diagnostizierte Krebs auf den Balearen sei. Insbesondere sei sie über die hohe Anzahl an Frauen besorgt, die daran erkranken. Das Ministerium habe zahlreiche Angebote, um Menschen dabei zu helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Diese zeigten offenbar auch Wirkung. So habe sich die Zahl der Menschen, die mit dem Rauchen aufhören, in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt.
Dennoch: Man werde alle Maßnahmen umsetzen, sobald das neue Tabakgesetz verabschiedet wird, so García. Allerdings zeigte sich die Ministerin erstaunt darüber, dass einige angekündigte Maßnahmen nicht in dem Gesetzesentwurf auftauchen, unter anderem die Anhebung der Tabakpreise.
Das steht im neuen Tabakgesetz
Das neue Tabakgesetz sieht Rauchverbote unter anderem auch an folgenden Orten vor:
- Dienstfahrzeuge wie Firmenwagen (auch bei privater Nutzung)
- Fahrdienste wie Taxen, Uber oder Mietwagen mit Fahrer
- alle komplett offenen Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs
- Open-Air-Konzerte oder andere Veranstaltungen im Freien wie Freiluftkinos
- Universitäten und Erwachsenen-Bildungseinrichtungen
- öffentliche Schwimmbäder und Sportstätten
Darüber hinaus wird erstmals Minderjährigen der Tabakkonsum verboten. Bislang galt lediglich ein Verkaufsverbot. Die Werbung für Tabakprodukte steht ebenfalls besonders im Fokus beim Gesetzentwurf. Die Werbung, Verkaufsförderung und das Sponsoring von Tabak und verwandten Produkten sowie der Geräte für deren Konsum können als sehr schwerer Verstoß mit Geldbußen zwischen 10.001 und 600.000 Euro geahndet werden. Übrigens kann man auch Probleme bekommen, wenn man rauchende Menschen darstellt, etwa in Fernseh- oder Onlinesendungen.
Mehr über die geplanten Maßnahmen finden Sie hier.
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