Mallorca führt digitale EU-Patientenakte ein: Was gilt für deutsche Patienten?
Ab Februar greifen Ärzte auf den Balearen bei Notfällen auf klinische Kerndaten der Patienten aus ganz Europa zu – und umgekehrt

Son Espases ist das Referenzkrankenhaus der Balearen. / Nele Bendgens
Das öffentliche Gesundheitssystem auf den Balearen steht vor einem großen Schritt in der digitalen Medizin: Ab Februar 2026 soll die sogenannte Europäische Patientenakte in Form eines „Patient Summary“ im Alltag nutzbar werden. Damit können Ärztinnen und Ärzte in teilnehmenden EU-Ländern auf die wichtigsten Gesundheitsdaten eines Patienten zugreifen.
Bei dem „Patient Summary“ handelt es sich nicht um eine vollständige Krankenakte, sondern um eine standardisierte Übersicht mit zentralen Angaben wie aktuellen Diagnosen, Allergien und laufender Medikation.
Inhalte einheitlich codiert
Die Informationen werden nach einem europaweit einheitlichen Schema hinterlegt, sodass Computersysteme sie automatisch in die jeweilige Landessprache übertragen können. So das sieht medizinisches Personal im Ausland die wichtigsten Angaben eindeutig – ohne dass der Patient selbst alles erklären oder Unterlagen übersetzen muss.
Für Balearen-Bürger bedeutet das: Wer im EU-Ausland einen Notfall erleidet, kann schneller und sicherer behandelt werden. Umgekehrt profitieren auch ausländische Patientinnen und Patienten, die auf den Inseln medizinische Hilfe benötigen – etwa wenn sie nicht ansprechbar sind oder sich nicht verständigen können. Bisher war man in solchen Situationen oft auf Papierunterlagen oder die Schilderung der Betroffenen angewiesen.
Rezepte im Ausland abholen
Ein weiterer Baustein ist das europäische E-Rezept. Es soll ermöglichen, dass Medikamente auch in Apotheken anderer teilnehmender Länder elektronisch verordnet und abgegeben werden können – inklusive entsprechender Dokumentation im System.
Als größte Hürde gilt die technische Vernetzung sehr unterschiedlicher IT-Strukturen: zwischen EU-Staaten, aber auch innerhalb Spaniens, wo jede Region eigene Systeme nutzt. Dafür mussten unter anderem Kataloge und Codes für Krankheiten, Allergien und Arzneimittel angeglichen sowie lokale Anwendungen modernisiert werden.
Die Einführung erfolgt schrittweise: Nach aktuellen Planungen soll das „Patient Summary“ im Februar auf den Balearen freigeschaltet werden, das europäische E-Rezept soll kurz darauf folgen. Bereits Teil des Programms sind Länder wie Portugal, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Finnland, Estland, Litauen und Kroatien.
Deutschland bis spätestens 2029 auch Teil des Programms
In einem Schreiben der Deutschen Sozialversicherung – Europavertretung aus Mai 2022 hieß es, Deutschland wolle die Europäische Patientenakte bis 2023/24 aktivieren. Dazu sei es bislang jedoch nicht gekommen – unter anderem wegen der noch unvollständigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Bis spätestens 2029 soll in allen EU-Ländern die Einsicht in die elektronische Patientenakte möglich sein.
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