Ihre Kinder warnten die Ärzte, trotzdem starb die Frau: Gesundheitsbehörde räumt Fehlbehandlung im Krankenhaus in Inca ein
Eine Versicherung bot der Familie eine Einigung unter der Bedingung an, den Fall nicht öffentlich zu machen. Die acht Geschwister lehnten ab

Bárbara Arrom verstarb 2024 / Redaktion DM
Die balearische Gesundheitsbehörde IB-Salut hat eine medizinische Fehlbehandlung im Hospital de Inca eingeräumt. Eine verspätete Diagnose führte demnach dazu, dass eine 74-jährige Frau aus Lloseta im Januar 2024 nicht mehr gerettet werden konnte. Ihre acht Kinder erhalten nun eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 107.413,14 Euro.
Nach Angaben der Familie stand dabei jedoch nicht das Geld im Vordergrund. Vielmehr wollten die Angehörigen aufklären, was mit ihrer Mutter geschehen war, und erreichen, dass der IB-Salut Verantwortung übernimmt. Nun fordern sie, die Abläufe in den Krankenhäusern zu überprüfen, damit sich ein vergleichbarer Fall nicht wiederholt.
„Wir möchten die Menschen ermutigen, eine mögliche Fehlbehandlung zu melden“, sagte die jüngste Tochter im Namen ihrer sieben Geschwister. Solche Beschwerden könnten dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Erstmal nach Inca
Die Verstorbene, Bárbara Arrom, hatte am Nachmittag des 12. Januar 2024 zu Hause starke Bauchschmerzen bekommen. Nach Angaben ihrer Familie konnte sie nur noch das Wort „Krankenwagen“ aussprechen. Der Rettungsdienst brachte sie anschließend in das nächstgelegene Krankenhaus, das Hospital de Inca.
Ihre Kinder baten von Beginn an darum, sie direkt nach Palma ins Landeskrankenhaus Son Espases zu verlegen. Die 74-Jährige trug einen Herzschrittmacher. Dieser hatte bereits wenige Monate zuvor verhindert, dass sie im Hospital de Inca operiert werden konnte. Der Krankenwagen folgte jedoch den geltenden Vorgaben und brachte sie in das für ihren Wohnort zuständige Krankenhaus.
Etwa zwei Monate zuvor hatte Bárbara Arrom einen Oberarmbruch erlitten. Im Hospital de Inca war sie bereits auf die Operation vorbereitet worden. Der Anästhesist sagte den Eingriff jedoch ab, weil das Krankenhaus wegen des verwendeten Herzschrittmachers nicht für die Operation geeignet war. Die Patientin musste damals nach Son Espases verlegt werden.
Verlegung zu spät
Als sie später mit starken Bauchschmerzen erneut in Inca aufgenommen wurde, wiesen ihre Kinder mehrfach auf diesen Umstand hin. Sollte eine Operation nötig werden, könne das Krankenhaus sie nicht durchführen, argumentierten sie.
In den folgenden beiden Tagen blieb die Patientin zur Beobachtung im Krankenhaus. Die Ärzte erwogen zunächst, sie zu entlassen. Nach einem weiteren Anfall von Erbrechen nahmen sie davon Abstand. Die Familie fragte nach eigenen Angaben wiederholt, weshalb keine weiteren Untersuchungen vorgenommen würden und warum Bárbara Arrom nicht nach Son Espases verlegt werde. Der Zustand der Frau verschlechterte sich zunehmend.
Am Sonntag litt sie bereits an einer Sepsis, einer lebensgefährlichen Reaktion des Körpers auf eine Infektion. Die Ärzte verlegten sie daraufhin auf die Intensivstation des Krankenhauses von Inca. Dort teilten sie der Familie mit, dass die Patientin für eine Verlegung nach Son Espases zu schwer erkrankt sei und sie den Transport möglicherweise nicht überleben werde.

Das Kreis-Krankenhaus in Inca / CAIB
Operations-Erfolg nicht mehr möglich
Am Montag, 15. Januar, änderten die Ärzte ihre Einschätzung und verlegten Bárbara Arrom doch nach Son Espases. Dort operierten die Mediziner sie wegen des Verdachts auf eine Ischämie des Darms. Dabei wird das Gewebe nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt.
Während des Eingriffs stellten die Chirurgen fest, dass die Nekrose bereits fast den gesamten Darm erfasst hatte. Eine Behandlung und ein Überleben seien zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Bárbara Arrom starb noch am selben Nachmittag – 71 Stunden nach dem Notruf.
Erkenntnissen von IB-Salut zufolge wurde die mesenteriale Ischämie, also die Durchblutungsstörung des Darms, verspätet diagnostiziert. Dadurch hätten sich die Überlebenschancen der Patientin deutlich verringert. Die verzögerten Untersuchungen und der verspätete chirurgische Eingriff hätten zu einem Verlust einer therapeutischen Chance geführt. IB-Salut gab der Schadenersatzforderung der Familie deshalb teilweise statt.
Kinder wollen nicht schweigen
Vor dem Abschluss des Verfahrens hatte die Versicherung den acht Kindern nach Angaben der Familie eine finanzielle Einigung angeboten. Voraussetzung sei gewesen, dass sie das Verfahren nicht fortsetzen und den Fall nicht öffentlich machen. Die Geschwister lehnten ab.
„Das Geld war nie das Wichtigste“, erklärte die Familie. Sie habe erreichen wollen, dass die Fehler anerkannt werden. Außerdem hoffe sie, dass der Fall zu Änderungen bei den medizinischen Abläufen führt. Die Kinder wollen mit dem Verfahren auch an ihre Mutter erinnern. Sie beschreiben Bárbara Arrom als „Kämpferin“. Nach dem Tod ihres Mannes vor rund 30 Jahren habe sie ihre acht Kinder allein großgezogen. Später habe sie einen großen Teil ihres Lebens ihren 17 Enkelkindern gewidmet.
„Wir wollen nicht, dass der Fall einfach mit einer Entschädigung endet“, sagte ihre Tochter. „Wir wollen, dass so etwas nicht noch einmal passiert.“ /somo
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