Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter des Finanzamts schreibt Ihnen, aber sein Brief kommt nicht bei Ihnen an. Ein solches Szenario ist auf

Mallorca, wo gerade beim Schriftverkehr zwischen Behörden und ausländischen Teilzeit-Residenten so mancher Brief im Nirwana verschwindet, keine Seltenheit. Dass einen die an sich harmlosen Zustellungsprobleme sogar mit einem Fuß ins Gefängnis bringen können, zeigte nun der Fall des Ehepaares R. aus dem Großraum München.

Ohne sich auch nur der geringsten Schuld bewusst zu sein, sahen sich die beiden Deutschen Anfang dieses Jahres plötzlich mit einer Steuerforderung von knapp 300.000 Euro konfrontiert. Dazu sollen nach Ansicht eines Gerichts in Palma eine Strafzahlung in Höhe von 600.000 Euro, weitere 110.000 Euro für Verzugszinsen und Verfahrenskosten sowie möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen angeblich vorsätzlicher Steuerhinterziehung kommen.

Schuldig gemacht haben sich die R.s in den Augen des Ermittlungsrichters bereits im Jahr 2008, als sie ihre stattliche Villa in Port d´Andratx verkauften, ohne dafür die üblichen 19,5 Prozent Einkommensteuer ans Finanzamt zu entrichten. Die Abgabe werde immer dann fällig, wenn beim Immobilienverkauf ein Gewinn erzielt wurde, der Erlös also höher ausfiel als der einstige Kaufpreis, erklärt der in Palma ansässige Anwalt Armin Reichmann. Denn mit der Abschlagszahlung in Höhe von drei Prozent der Verkaufssumme, die bei notariellen Kaufverträgen automatisch ans Finanzamt abgeführt wird, sei es in Spanien nicht getan. „Diese drei Prozent werden lediglich mit der noch fälligen Einkommensteuer verrechnet." Der Rest allerdings sollte schleunigst beglichen werden, rät der Jurist - denn für das Finanzamt sei es in solchen Fällen ein Leichtes, ­Steuersündern auf die Spur zu kommen. „Alle notariellen Verkaufsurkunden werden an die Finanzbehörde weitergeleitet."

Das deutsche Ehepaar, dessen Villa immerhin für rund fünf Millionen Euro den Besitzer wechselte, war allerdings der Meinung, auf Mallorca gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland und ließ den Verkaufserlös in der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr unerwähnt. „Der Verkauf eines privat genutzten Hauses ist in Deutschland steuerfrei, und innerhalb der EU könnte man ja wohl meinen, dass das Steuerrecht dasselbe ist", sagen die R.s, die sich nun, wo ihre Kinder groß sind und nicht mehr mit in den Urlaub kommen, ein kleineres Insel-Domizil zugelegt haben. „Hätten wir allerdings gewusst, wie wenig Rechts­sicherheit es hier gibt, hätten wir uns zweimal überlegt, ob wir nochmal auf Mallorca investieren", schimpft der Deutsche.

Unerklärlich ist R. zudem, wieso in all den Jahren keine einzige Mitteilung des Finanzamts aus Palma bei ihm ankam und erst der Brief des Richters ihn in Deutschland erreichte. „Und auch das nur durch Zufall, weil mein früherer Nachbar mich darüber informierte." Denn seine neue Wohnadresse in Bayern habe er dem Finanzamt auf Mallorca nach seinem Umzug vor drei Jahren nicht mitgeteilt. Ob dadurch möglicherweise ein wichtiges Schreiben verloren gegangen sein könnte, will R. nicht ausschließen. Allerdings habe er in der Steuererklärung als Kontaktadresse stets eine renommierte Anwaltskanzlei in Palma angegeben - im Glauben, das würde reichen.

Dort wiederum habe man ihm nun auf Nachfrage versichert, keinerlei Post von der Steuerbehörde erhalten zu haben. Und beim Finanzamt sei lediglich zu erfahren gewesen, dass ein Zustellungsversuch bei der Kanzlei fehlgeschlagen ist, weil dort niemand anzutreffen war. Für R. ist deshalb klar: „Dem Finanzamt fehlte schlichtweg der Wille, die Steuernachforderung zuzustellen."

Reichmann indes warnt davor, den spanischen Behörden von vornherein Böswilligkeit zu ­unterstellen. Zum einen sei das Finanzamt beim Übermitteln solcher Nachrichten verpflichtet, es mehrmals zu versuchen und alle unternommenen Schritte zu dokumentieren. Ob die Behörde Fehler gemacht hat, würde somit ein Blick in die Akte zeigen. Zum anderen betont Reichmann, dass man auch als Teilzeit-Resident stets dafür Sorge tragen sollte, dass eine korrekte deutsche Anschrift bei den Insel-Ämtern hinterlegt ist.

Sonst könne man oftmals schneller als gedacht in eine Situation wie die R.s kommen - deren Anwalt nun versucht, das Schlimmste zu verhindern. Will heißen: Mit den Finanzbeamten verhandeln und auf deren Gnade hoffen, damit sie zumindest einen Teil der Straf- und Zinszahlungen erlassen. Seine Steuerschuld indes will der Bayer so schnell wie möglich begleichen. „Ich wollte mich ja nicht verstecken, ich hatte es einfach nicht gewusst", beteuert er.