Für die 33 Chalets, die Immobilienunternehmer Matthias Kühn auf dem Gelände Muleta II in Port de Sóller bauen will, schaut es schlechter aus als je zuvor: Neben einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um die Bebaubarkeit des Areals droht nun auch noch die Zwangsversteigerung von etwa zwei Dritteln des Anwesens nahe des Leuchtturms.

Diese hat die spanische Bad Bank Sareb erwirkt, nachdem die Unternehmen Kühn & Partner International Property sowie Birdie Son Vida Hypothekenschulden in Höhe von fast 3,5 Millionen Euro angehäuft haben. Ein Gericht hat die Versteigerung für den 16. Dezember anberaumt und das Mindestgebot für das 37.000 Quadratmeter große Gelände bei knapp 7,2 Millionen Euro festgesetzt. Matthias Kühn erklärte zwischenzeitlich jedoch gegenüber der MZ, dass er dagegen bereits Widerspruch eingelegt und eine Aussetzung der Versteigerung beantragt habe.

Zugleich lässt Kühn über seinen Anwalt darauf hinweisen, dass die Unternehmensgruppe Strafverfahren gegen mehrere Banken eingeleitet hat, da diese durch eigenmächtiges Handeln in den Unternehmen Liquiditätsengpässe verursacht hätten - die man inzwischen jedoch größtenteils überwinden konnte. Zudem stünden seiner Unternehmensgruppe - wie auch immer all die anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen werden - am Ende zwischen 44 und 100 Millionen Euro zu, was zusätzlich eine erhebliche Liquiditätssteigerung bedeuten würde. Ob ein Teil des Grundstücks an Dritte veräußert werde, sei hierfür unerheblich.

Auf 44 Millionen Euro wurde der Wert des Grundstücks in einem Gutachten taxiert, das im Rahmen eines Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen erstellt wurde. 100 Millionen Euro wiederum hatte Kühn als Schadenerstaz gefordert, falls die geplanten Villen auf dem 1999 als Bauland erworbenen, 2008 aber in zum ländlichen Gebiet erklärten Gelände letztendlich nicht gebaut werden dürfen. Bei der Differenz zwischen beiden Summen handelt es sich um den potenziellen Gewinn, den Kühn mit der Realisierung des Projekts erzielt hätte.

Vor dem Obersten Gerichtshof hat Kühn bereits 2013 ein Übereinkommen mit der PP-geführten Balearenregierung erreicht, wonach für Muleta II das ursprünglich geltende Baurecht wiederhergestellt werden sollte. Dies war möglich geworden, weil die damalige Regierung im Rahmen des neuen Raumordnungsgesetzes die Reklassifizierung von bereits erschlossenen Flächen als Baugebiete forciert hatte. Die Gemeinde Sóller weigert sich jedoch immer noch, der gerichtlich angeordneten Änderung des Flächennutzungsplans und der Umwandlung des Areals in ein Baugebiet nachzukommen. Kühn erwägt deshalb, seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Sóllers Bürgermeister Jaume Servera sieht die Sache trotzdem gelassen - und vertraut offenbar auf seine MésParteikollegen und die Sozialisten in der Balearenregierung, die Teile des Raumordnungsgesetzes rückgängig machen wollen. Insebesondere im Falle von Muleta II seien die Voraussetzung als Baugebiet nicht erfüllt, ist Servera überzeugt. /sts