Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat Bauträgern in der Gemeinde Andratx im Südwesten von Mallorca, die im Gebiet von Monport Häuser errichten wollten, eine höhere Entschädigung zugesprochen. Den drei Unternehmen müssten nicht nur die Kosten für die verhinderten Bauprojekte erstattet werden, wie der Oberste Gerichtshof der Balearen entschieden hatte, sondern auch für die ausgeführten Erschließungsarbeiten, heißt es in dem Urteil. Es bleibt jedoch weit hinter den millionenschweren Forderungen der Kläger zurück.

Das Gebiet mit insgesamt 53 Parzellen - die sogenannte Phase 3 - war im Jahr 2008 durch ein Gesetz der damaligen Mitte-Links-Regierung unter Naturschutz gestellt worden. Mit dem Urteil vom April 2013 war den Firmen Günther Liler Bauträger SL, Cap des Llamp SL und Xtrandratx SL eine Summe von jeweils 695.000 Euro, 184.000 Euro und 221.000 Euro zugesprochen worden. Die Firmen forderten jedoch Entschädigungen für die verhinderten Bauprojekte in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro.

Diesen Forderungen kamen nun auch die Richter des Obersten Gerichtshofs Spaniens nicht nach. Sehr wohl müssten die Bauträger jedoch für den Bau der Kanalisation und der Wasserleitungen entschädigt werden. Die Summe, auf die die Kläger nun Anrecht haben, muss noch ermittelt werden. /ff