Julia Vollmer wunderte sich nicht schlecht, als sie vor Kurzem Post von einer Agentur zur Ferienvermietung bekam. Ob sie ihr Haus auf Mallorca nicht in Zukunft über die Agentur an Urlauber vermitteln wolle, heißt es in dem Brief. „Ich frage mich, woher sie meinen Namen und meine Adresse haben", so Vollmer (Name v. Red. geändert). „Die Daten sind auf keiner Internetseite aufgeführt, auf der das Haus angeboten wird."

So wie der Deutschen ging es vielen Ferienhausvermietern in den vergangenen Wochen. Auch Angeline van der Heij­den, die eine Agentur zur Ferienhausvermietung in Santanyí betreibt, erreichten Nachfragen ihrer Kunden zu dem Angebot des Mitbewerbers. Sie fragte bei einem Beamten des balearischen Tourismusministeriums nach, woher die Daten denn kommen könnten. Die Antwort: Die Behörde habe auf Nachfrage eine Liste aller Haus­besitzer mit Lizenz zur Ferienvermietung an den Mitbewerber herausgegeben. Es handle sich um Daten von öffentlichem Interesse.

Der Vorfall ist ein Vorgeschmack auf die neue Transparenz im Markt der Ferienvermietung. Das betrifft die Vermieter, deren Daten in Kürze in einer Anwendung des Tourismusministeriums öffentlich gemacht werden sollen, wie es das neue Regelwerk zur Ferienvermietung vorsieht. Das betrifft aber auch die Mieter, deren Daten laut dem neuen Regelwerk der Polizei gemeldet werden müssen, genauso wie das schon bislang bei Hotelgästen der Fall ist. Hinzu kommt ab Sommer der Zugriff des spanischen Fiskus auf die Daten der Vermittlungsportale. Vermieter wie Mieter geraten also zunehmend in den Griff der Datenkrake - und wie das konkret aussehen wird, zeichnet sich allmählich ab.

Transparente Anbieter

Auf Nachfrage im Tourismusministerium bestätigt eine Sprecherin den öffentlichen Charakter der Daten. Das betreffe den Namen des Ferienhauses, die Adresse, die Zahl der Gästebetten und Zimmer sowie auch den Namen des Betreibers (comercializador) - nicht aber notgedrungen des Besitzers (pro­pietario). Wurde bei der Anmeldung der Lizenz lediglich der Name einer Agentur angegeben, bleibe der Eigentümer außen vor.

Der öffentliche Charakter dieser Daten ist im balearischen Tourismusrahmengesetz von 2012 festgelegt. Dort heißt es in Artikel 27, Absatz 3: „Die Einträge über touristische Firmen, Geschäftsaktivitäten und Betriebsstätten sind administrativer Natur, öffentlich und kostenlos."

Und diese Angaben werden nicht nur auf Nachfrage herausgegeben, sondern voraussichtlich Ende April auch in einer öffentlichen Datenbank veröffentlicht. Die bereits für Ende vergangenen Jahres angekündigte Anwendung mit dem Namen Turisdata verzögere sich noch wegen Problemen, die bei der Digitalisierung der vorhandenen Information aufgetreten seien, so die Sprecherin. Die Datenbank erfasse im Übrigen nicht nur die Ferienhäuser, sondern alle touristischen Unterkünfte und Restaurants auf den Balearen. Firmen, Bürger und Medien sollten gleichermaßen Zugriff haben, heißt es zu dem Projekt.

In Zukunft reichen also theoretisch ein paar Klicks, um die Legalität eines Anbieters zu prüfen, wovon dann genervte Nachbarn wie verunsicherte Urlauber gleichermaßen Gebrauch machen könnten - zumal auch die Angabe der Registrierungsnummer eines Ferienhauses bei der Vermittlung des Objekts vorgeschrieben ist. Aber die Daten geben natürlich auch der Branche der Ferienvermieter neue Hilfen zur Hand, um den Markt zu sondieren.

Transparente Gäste

Inzwischen angelaufen ist die Weitergabe der Daten der Feriengäste an die Polizeibehörden, die eigentlich schon seit Inkrafttreten des neuen Regelwerks im August vergangenen Jahres vorgeschrieben ist. Die nötige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Tourismusministerium wurde jetzt Ende vergangener Woche bei einem Treffen zwischen Ministerin Bel Busquets und der Delegierten der Zentralregierung, Maria Salom, vereinbart. Das Tourismusministerium werde Natio­nalpolizei und Guardia Civil das Verzeichnis der Ferienhaus­besitzer zur Verfügung stellen. Diese sollen dann die Möglichkeit zur Registrierung in den Portalen webpol.policia.es/e-hotel/ sowie hospederias.guardiacivil.es erhalten. Die Ausweitung der polizeilichen Meldepflicht auf die Gäste in Ferienwohnungen auf den Balearen sei ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, heißt es.

Wie die Weitergabe der Daten in der Praxis schon jetzt funktioniert, hat van der Heijden für die ersten Ferienhausbesitzer im Fall der Guardia Civil durchexerziert: Erster Schritt: Antragsformular he­runterladen, unterschrieben abgeben und Zugangsdaten erhalten. Anschließend können nach einem Log-in die Gästedaten direkt online eingegeben werden. Erfasst werden neben den Namen und Passdaten der Gäste auch Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität und Ankunftsdatum.

Transparente Steuerdaten

Aber nicht nur Ministerium und Polizei sammeln fleißig Daten, auch der Fiskus. Das spanische Finanzministerium verpflichtet Plattformen wie Airbnb, HomeAway, Wimdu oder Niumba ab Juli dieses Jahres dazu, Auskunft über die Eigentümer der vermieteten Wohnungen zu geben. Auch über die Häufigkeit der Vermietung müssen die Mietportale informieren, wie aus einer Veröffentlichung des Ministeriums Ende vergangenen Jahres hervorgeht. Die Portale haben bis zum 31. Oktober Zeit, um erstmals die steuerlich relevanten Daten weiterzugeben.

Das Finanzamt hat es sowohl auf Steuerhinterziehung als auch auf illegale Vermietung abgesehen und will es genau wissen: Auch die Zahl der Übernachtungen, der Mietpreis sowie die genaue Identifikation der Immobilie müssen jeweils vierteljährlich gemeldet werden - also bis Ende Oktober die Daten für die Monate Juli bis September.

Vermieter von Ferienwohnungen müssen sich also damit abfinden, dass die legale Ferienvermietung alles andere als eine diskrete Angelegenheit sein wird - und so mancher Brief von Firmen, Behörden oder Fiskus eintrudeln kann.

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