Immobilienbesitzer auf Mallorca, die über eine größere Zahl von Wohnungen verfügen und diese leerstehen lassen, müssen ab sofort mit der Intervention der balearischen Landesregierung rechnen. Am Mittwoch (27.6.) ist das neue Wohnungsgesetz auf den Inseln in Kraft getreten, laut dem in bestimmten Fällen leerstehende Wohnungen abgetreten werden müssen, um sie für mehrere Jahre in den Mietmarkt zu geben. Das Regelwerk soll zudem mit Hilfe eines Registers Aufschluss darüber geben, wie viele Wohnungen auf den Balearen leerstehen.

Bei der Ley de Vivienda handelt es sich um eines der ehrgeizigsten Projekte der Linksregierung auf den Balearen. Es soll die Wohnungsnot bekämpfen - das geschieht einerseits durch öffentliche Hilfen in Form von Garantien für Sozialwohnungen oder Direktsubventionen. Andererseits sieht das Gesetz vor, dass Wohnungen, die über längere Zeit leerstehen, in bestimmten Fällen gegen eine Kompensation der Landesregierung überlassen werden müssen. Diese will sie dann auf den Vermietungsmarkt bringen und so zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Großeigentümer leerstehender Wohnungen ab sofort und innerhalb einer Frist von drei Monaten in einem neuen Register eintragen müssen. Besitzen sogenannte grans tenidors (wörtlich: „Großinhaber") mehr als zehn Wohnungen, die mehr als zwei Jahre leerstehen, kann die Landesregierung über diese verfügen. Zur Definition der grans tenidors gehört aber auch, dass deren Geschäftstätigkeit um Immobilienverkauf, -vermietung oder -finanzierung kreisen muss. Auf welche Weise die Höhe der Kompensation festgelegt wird, soll noch entschieden werden.

Das verabschiedete Gesetz sieht des Weiteren mehr Inspektoren vor, die unter anderem leerstehende Wohnungen finden sollen, außerdem eine Art Spekula­tionsbremse für Sozialwohnungen sowie eine Garantie für den Bezug von Strom und Gas - Kunden darf laut Gesetz nicht der Hahn zugedreht werden, wenn die Sozialbehörden die Mittellosigkeit der Bewohner bescheinigen. /ff