Palma muss Grundbesitzer an der Playa mit 3,6 Millionen Euro entschädigen
Erst nach Baubeginn hatte die Stadt festgestellt, dass sie keine Lizenz hätte erteilen dürfen

Zwischen Can Pastilla und Coll d'en Rabassa sollte eine Decathlon-Filiale entstehen. / Foto: G. Bosch
J.F. Mestre
Mit einer Summe von 3,6 Millionen Euro muss die Stadt Palma de Mallorca die Eigentümer eines Baugrunds an der Playa de Palma entschädigen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Palma in zweiter Instanz und hoben damit die Summe aus dem ersten Urteil um 1,4 Millionen Euro an. Die Stadt hatte eine fehlerhafte Baulizenz erteilt, die sie nach Baubeginn wieder zurücknehmen musste.
Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem früher der Fußballverein des Ortsteils Es Coll d'en Rabassa trainierte. Obwohl das Gebiet mitten im geschützten Gebiet Es Carnatge liegt, darf hier grundsätzlich gebaut werden. Die Besitzer witterten höhere Einnahmen, als sich der Sportartikel-Konzern Decathlon dafür interessierte, eine Filiale dicht an Can Pastilla zu errichten. Der Vertrag mit der Stadt für die Nutzung des Fußballfelds wurde gekündigt und dafür ein Abkommen mit Decathlon unterzeichnet ein Kredit aufgenommen. Die Besitzer nahmen einen Kredit auf, um die Filiale zu errichten, die Decathlon langfristig mieten wollte. Die Stadt Palma erteilte im Jahr 2009 die Baulizenz.
Erst als das Fundament gegossen und die ersten Strukturen errichtet waren, stellten die Mitarbeiter einen groben Fehler bei der Lizenzvergabe fest. Da das Gebiet dicht an der Einflugschneise des Flughafens liegt, muss jegliche Bebauung auch mit dem Airport Palma de Mallorca abgestimmt werden. Nach einer erneuten Prüfung wurde die Bauerlaubnis wieder zurückgenommen. Die Stadt gestand den Fehler ein und erklärte sich grundsätzlich bereit, die Grundstücksbesitzer zu enteignen.
Nur über die Höhe der Summe entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Geschädigten forderten neben den entstandenen Kosten auch den Gewinnausfall über 25 Jahre und verlangten deshalb von der Stadtverwaltung 13 Millionen Euro. Gegen ein erstes Gerichtsurteil, das die Entschädigung auf 2,2 Millionen Euro bezifferte, legten sie Widerspruch ein. Das Oberlandesgericht erhöhte die Summe nun auf 3,6 Millionen Euro. /tg
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