Nicht die Banken, sondern die Kunden in Spanien müssen die Hypothekensteuer zahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof nach zweitägiger Beratung des Plenums am Dienstagabend (6.11.) in einem kontroversen Richterspruch entschieden und damit ein Urteil von fünf Richtern desselben Gerichtshofs, das vor drei Wochen genau das Gegenteil bestimmte, wieder einkassiert. Die Entscheidung fiel mit 15 gegen 13 Stimmen denkbar knapp aus, sie löste massive Kritik bei Verbraucherschützern und eine Empörungswelle in den sozialen Netzwerken aus.

Mit seinem Urteil vom 18. Oktober hatte der Oberste Gerichtshof in Spanien für ein beispielloses Chaos auf dem Hypothekenmarkt gesorgt. Die Richter entschieden, dass die Bank die beim Abschluss eines Hypothekenvertrags fällige Steuer zahlen muss und nicht wie bisher der Kunde. Das Urteil löste einen Kurssturz der Bankaktien aus, da zu allem Übel viele Details in der Begründung ungeklärt blieben, wie etwa die möglichen rückwirkenden Ansprüche der Verbraucher. Am Tag darauf ruderte der Oberste Gerichtshof zurück und setzte das Urteil außer Kraft.

Konkret geht es um die sogenannte „Stempelsteuer", den „Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados", die bei der Beglaubigung der Einschreibung der Immobilie vor dem Notar fällig wird. Diese Abgabe macht in Spanien im Schnitt 1,5 Prozent des Gesamtwertes der Immobilie aus, also eine erhebliche Summe. Bisher wurden diese Kosten vom Kunden getragen. Doch Verbraucherverbände und Anwälte gingen dagegen vor.

Mehrere Gerichte im ganzen Land hatten laufende Verfahren wegen Klagen der Kunden über die Kostenaufteilung der Hypothek vorerst geparkt. Der Verband der Notare hatte seinen Mitgliedern empfohlen, weiter Verträge zu beglaubigen, dabei aber festzuhalten, dass nicht geklärt ist, wer die Kosten übernehmen wird. Während sich die Banken mit Kritik am Supremo eher zurückhielten, hagelte es Beschwerden von einigen Politikern, den Medien und sogar dem Richtergremium selbst. ­Juristische ­Berufsverbände wie Jueces para la Democracia (JpD) warfen dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer des Supremo, Luis María Díez-Picazo, eine „unheilvolle Handhabung" des Falles vor.

Wäre die Entscheidung zugunsten der Bankkunden ausgefallen, hätte alleine die balearische Landesregierung nach eigenen Berechnungen 157 Millionen Euro für Steuerrückzahlungen bereitstellen müssen - das Urteil hätte rückwirkend bis 2014 gegolten. Rund 50.000 Kunden auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln hätten Ansprüche geltend machen können. /ff/ts