Der Mietmarkt auf Mallorca muss sich zum dritten Mal innerhalb von drei Monaten auf Änderungen einstellen: Der spanische Ministerrat hat Ende vergangener Woche die zunächst gescheiterte Reform nun in einer geänderten Version neu aufgelegt und im Konsens mit der Linkspartei Podemos beschlossen. Änderungen, die vor kurzem zurückgenommen worden waren, treten nun doch wieder in Kraft - allerdings nur für neue Verträge. Für bisherige Verträge gilt Bestandsschutz.

Die wichtigsten Neuerungen, die für ab Mittwoch (6.3.) abgeschlossene Verträge gelten: Die Mindestlaufzeit für Verträge wird nun wieder von drei auf fünf Jahre erhöht. Allerdings kann der Eigentümer jederzeit Eigenbedarf anmelden. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag - sofern weder Mieter noch Vermieter kündigen - um weitere drei Jahre. Bislang ist es ein Jahr. Zur Kündigung muss der Vermieter eine Frist von vier Monaten beachten, der Mieter von zwei Monaten.

Weitere zentrale Neuerung ist ein Limit für die verlangten Sicherheiten. Erlaubt sind demnach neben einer Kaution in Höhe einer Monatsmiete lediglich eine Bürgschaft von maximal zwei Monatsmieten.

Bei drohenden Zwangsräumungen gelten für soziale Härtefälle Schutzmechanismen: So müssen die zuständigen Richter die Fälle an die Sozialbehörden melden. Diese können dann veranlassen, dass die Zwangsräumung bis zu zwei Monate ausgesetzt wird, um in dieser Zeit nach einer Lösung zu suchen.

Zuvor war das Maßnahmenpaket, das der spanische Ministerrat zur Stärkung des Mieterschutzes beschlossen hatte und das am 18. Dezember in Kraft getreten war, wieder einkassiert worden. Die Linkspartei Podemos hatte am 23. Januar ihre Zustimmung im spanischen Parlament für das Projekt der sozialistischen Minderheitsregierung verweigert. Das neue Regelwerk war nur rund einen Monat in Kraft. /ff