Bei Hausbesetzungen von Erst- oder Zweitwohnungen auf Mallorca soll die Polizei künftig direkt zugunsten der rechtmäßigen Eigentümer einschreiten, ohne einen richterlichen Bescheid abzuwarten. Das stellte die Staatsanwaltschaft auf den Balearen am Montag (10.6.) klar. Die Rechtsgrundlage mache ein solches Eingreifen möglich. In der Vergangenheit hatte es sich jedoch eingebürgert, zunächst einen Bescheid durch das Gericht abzuwarten. Das würde die Räumung unnötig verzögern, den Schaden vergrößern und zu einer Häufung dieser Straftaten führen.

Die sofortige Räumung durch die Polizei solle insbesondere dann erfolgen, wenn es sich um eine Erstwohnung handelt, die besetzt wurde, während der rechtmäßige Eigentümer im Urlaub, im Krankenhaus oder aus einem anderen Grund länger nicht in der Wohnung war. Durch das schnelle Eingreifen der Polizei, die auch ohne eine formelle Anzeige des Besitzers erfolgen könne, soll der Schaden für den Besitzer möglichst gering gehalten werden. Auch bei Zweitwohnungen sei eine Räumung ohne richterlichen Bescheid möglich.

Im Falle leer stehender Häuser, die zum Beispiel im Besitz von Banken oder Immobilienfonds seien, gelte ein anderes Kriterium. Häufig könnten die Besetzer in diesem Fall soziale Not als mildernden Umstand anführen, was die Schwere der Straftat herabsetze. Außerdem würden in diesen Fällen häufig gefälschte Mietverträge vorgelegt, die das Verfahren komplizierter machten, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft. /tg