München, Berlin und Palma haben eine Gemeinsamkeit: Der Mietmarkt ist ein heiß umkämpftes Pflaster. Besonders im Sommer, wenn die Touristen auf die Insel strömen, sieht es mit bezahlbaren Wohnungen oft mau aus. Zwei- oder Drei-Zimmer-Wohnungen zu günstigen Preisen sind oft eine Utopie. Eine Alternative stellt dann eine Wohngemeinschaft dar. Mit Untermietern kann eine große Wohnung erschwinglich werden. Doch es gilt, dabei einiges zu beachten.

Den Vermieter fragen

Das Untervermieten ist legal, solange es der Eigentümer erlaubt. Sollte im Mietvertrag keine Klausel bezüglich dieses Falles verankert sein, muss beim Vermieter nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden. „Eine mündliche Abmachung hat vor Gericht keinen Bestand", schreibt das Internetportal Iberley, das sich auf Rechtsfälle spezialisiert hat. Der Eigentümer kann das Untervermieten verbieten oder weitere Bedingungen stellen. Das kann einerseits eine höhere Miete sein oder andererseits eine zeitliche Begrenzung der Untervermietung, eine Höchstzahl an Untermietern, oder der Eigentümer kann auch die gleichen Klauseln des Mietvertrags für einen Untermietvertrag fordern. Der Vermieter muss nicht informiert werden, wenn Freunde oder Familie eine Zeit lang kostenlos in der Wohnung leben oder wenn Ehepartner oder nicht verheiratete Paare zusammenziehen.

Der Untermietvertrag

Wie in Deutschland gibt es auch in Spanien viele Online-Vordrucke zu Untermietverträgen. Ein einfaches und kostenloses Exemplar finden Sie unter bit.ly/Untermietvertrag. Wer ein Programm zum Ausfüllen nutzen möchte, was die Arbeit erleichtert, kann auf kostenpflichtige Seiten zurückgreifen. Den Service für den spanischen Untermietvertrag bietet beispielsweise der Anbieter wonder.legal an. Dabei ist mit Kosten in Höhe von etwa 10 Euro pro Vertrag zu rechnen.

„Bei der Erstellung des Untermietvertrages muss unbedingt berücksichtigt werden, dass dieser nicht länger als der eigene Mietvertrag läuft. Denn wenn der Vertrag des Hauptmieters gekündigt wird, könnte der Untermieter Regressansprüche stellen", sagt Oliver Wagner von der Anwaltskanzlei Master-Law Mallorca. Es ist logisch, dass bei Kündigung des Mietvertrags auch der Untermietvertrag endet.

Wie das Portal Iberley hinweist, sind aus rechtlicher Sicht weitere Punkte zu bedenken: Die Miete der Untermieter darf die Gesamtmiete der Wohnung nicht überschreiten, da es dem Mieter nicht erlaubt ist, sich an fremdem Eigentum zu bereichern. Da dadurch ­keine Einnahmen generiert werden, muss das Geld aus der Untermiete auch nicht der Steuer­behörde gemeldet werden. Dafür kann aber auch nicht die komplette Miete für mögliche Vergünstigungen berechnet werden.

Der Mieter muss zudem weiter in der Wohnung wohnen. Die komplette Wohnung weiterzuvermieten, ist in der Regel nicht erlaubt. „Außer der Vermieter lässt es zu", sagt Wagner.

Untermieter finden

Bei der Wohnungssuche im Internet stößt man heutzutage auf viele Suchende, die sich mit Gleichgesinnten zu einer WG zusammenschließen wollen. Haben Sie bereits eine Wohnung und suchen Untermieter, können Sie selbst eine Anzeige schreiben oder die Suchanfragen durchstöbern. Einige altmodische Annoncen sind an Straßenlaternen zu finden. Moderner sind jedoch Kleinanzeigenseiten (milanuncios.com) oder soziale Netzwerke. Empfehlenswert sind Facebook-Gruppen. Je nach Gruppe ist ein bestimmtes Klientel zu erwarten. In der Gruppe „Erasmus Palma Mallorca" antworten hauptsächlich ausländische Studenten, die nur für kurze Zeit eine Bleibe suchen. In der Gruppe „Connect Lingus Palma de Mallorca" tummeln sich meist ausländische Residenten. Bunt gemischt geht es in „Palma de Mallorca pisos, casas y habitaciones en alquiler" zu. Bei einer Anzeige dort fragt Facebook nach, ob man sie auch auf dem „Marketplace" publizieren möchte. Da dieser prominent beim sozialen Netzwerk platziert ist, erhält man dadurch eine große Reichweite.

Wenn es in der WG nicht passt

Die Suche nach Untermietern oder WG-Partnern hat viel mit Online-Dating zu tun. Erst etwas chatten, dann einmal treffen und schon muss die Entscheidung her, ob man den Schritt wagen möchte. Wie in einer Beziehung klappt es auch in der WG nicht immer. Ist der Mitbewohner nicht so reinlich oder pünktlich bei der Zahlung der Miete, will man ihn lieber heute als morgen loswerden. „Natürlich kann man den Vertrag kündigen, wenn der Untermieter nicht zahlt", sagt Wagner. Doch das bedeutet nicht, ob er dann auch geht, Stichwort Hausbesetzer. „Wirklich rauswerfen kann ihn dann nur der Richter. Oder der Vermieter wartet darauf, dass der Untervermieter die Wohnung verlässt. Dann kann er die Schlösser tauschen und die Sachen nachschicken."