Auf Mallorca zur Miete wohnen, wird immer teurer. Laut einem Anfang August veröffentlichten Bericht der spanischen Zentralbank stiegen etwa in Palma de Mallorca die Preise so rasant an wie in keiner anderen spanischen Stadt. Mittlerweile zahlen Bewohner dort doppelt so viel wie im Jahr 2014.

Die Balearen-Regierung versucht, mit Mietzuschüssen für Geringverdiener gegenzusteuern. 2015 stellte das Ministerium für Mobilität und Wohnung 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, 2019 lag die Summe schon bei 6,3 Millionen Euro. Die Nachfrage nach Wohngeld ist in den vergangenen Jahren dabei stetig angestiegen. Während 2015 nur 785 Personen die Mietzuschüsse beantragten, waren es 2018 schon 2.553. Noch bis zum 4. November können Insel-Bewohner beim Landesministerium die Anträge für das laufende Jahr stellen und jährliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person erhalten. Bei der Auszahlung der Zuschüsse von 2018 kann es zu Verspätungen bekommen. Im November sollen die Antragsteller das Geld aber erhalten.

Das sind die Bedingungen

Alle Antragsteller müssen ihren Wohnsitz auf den Balearen haben. Ihr Jahresbrutto-Einkommen darf als Familie oder Einzelperson 22.558 Euro nicht übersteigen, und sie dürfen kein Eigenheim besitzen. Zudem muss die Miete für ihre Wohnung unter 900 Euro liegen. Für Großfamilien oder Familien mit pflegebedürftigen Mitgliedern gilt eine Einkommensgrenze von 37.597,95 Euro jährlich. Ausgezahlt werden den Antragstellern im Lauf des Jahres 2020 dann 40 Prozent der Miete, wobei die Maximalgrenze bei 4.000 Euro pro Jahr, beziehungsweise 330 Euro pro Monat, liegt.

Die Monatsmiete von unter 35- und über 65-Jährigen wird vom Ministerium bei Mieten bis zu 600 Euro mit 50 Prozent, bei solchen bis 900 Euro mit 30 Prozent bezuschusst. Für beide Personengruppen liegt die Maximalgrenze der ausgezahlten Summe bei 4.300 Euro jährlich, beziehungsweise 360 Euro monatlich.

Alle Antragsteller müssen einen Mietvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr vorweisen und können die Hilfe nur beantragen, wenn sie während der ganzen Zeit in der Wohnung wohnen. Für unter 35-Jährige, die noch keinen Mietvertrag haben, gelten Sonderregelungen. Sie müssen den unterschriebenen Vertrag spätestens zwei Monate nach Bewilligung der Zuschüsse nachgereicht haben. Eine Zusammenfassung aller Voraussetzungen gibt es unter https://www.caib.es/seucaib/es/200/persones/tramites/tramite/3880010.

Online-Formular ausfüllen

Die Zuschüsse sind auf der in katalanischer oder spanischer Sprache verfügbaren Website des Ministeriums zu beantragen. Dazu auf dem oben genannten Link auf „Iniciar un nuevo trámite" klicken. Im ersten Schritt wird ein Code angezeigt, der per Klick auf „Guardar la clave y continuar" auf dem Computer gespeichert werden kann.

So kommen Nutzer später direkt zum Antrag und können ihn in mehreren Schritten ausfüllen, etwa weil sie noch nicht alle Dokumente (siehe http://www.caib.es/eboibfront/es/2019/11043/625795/resolucion-del-consejero-de-movilidad-y-vivienda-p, unter „Vigésimo") parat haben. Nach Informationen zum Datenschutz geht es unter „Siguiente" zum Hauptformular „Solicitud del Programa de fomento del alquiler de viviendas". Drei weitere Schritte folgen.