Das balearische Wohnungsministerium hat im Jahr 2019 Geldbußen in einer Gesamthöhe von rund 1,7 Millionen Euro verhängt. Den Immobilieneigentümern auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wird vorgeworfen, gegen Auflagen verstoßen zu haben, mit denen gegen die Wohnungsnot vorgegangen werden soll. Die Zahl der Verfahren beläuft sich auf 86, wie es in einer Pressemitteilung der Landesregierung vom Montag (23.12.) heißt.

Grundlage für die Verfahren ist in erster Linie das im Juni 2018 beschlossene Wohnungsgesetz, laut dem in bestimmten Fällen leerstehende Wohnungen abgetreten werden müssen, um sie für mehrere Jahre in den Mietmarkt zu geben. Das Regelwerk soll zudem mit Hilfe eines Registers Aufschluss darüber geben, wie viele Wohnungen auf den Balearen leerstehen.

Weil Eigentümer der Meldepflicht nicht nachkamen, wurden 16 Sanktionen im Gesamtwert von 240.000 Euro ausgesprochen, heißt es jetzt. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Großeigentümer leerstehende Wohnungen in dem Register eintragen müssen. Besitzen sogenannte grans tenidors (wörtlich: „Großinhaber") mehr als zehn Wohnungen, die mehr als zwei Jahre leerstehen, kann die Landesregierung über diese gegen eine Kompensation verfügen.

Aber auch im Bereich von Sozialwohnungen gab es Geldbußen, die 25 Verfahren belaufen sich auf 750.000 Euro. Den Eigentümern wird vorgeworfen, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, obwohl es sich nicht wie vorgeschrieben um die Erstwohnung handelt. In einigen Fällen wurde die Wohnung an Dritte vermietet.

Die höchsten Geldstrafen gab es für Immobilienbesitzer, die Wohnungen zu menschenunwürdigen Bedingungen vermieten. In einem Fall war das Untergeschoss eines Restaurants als Wohnung vermietet worden. /ff