Gerade einmal zehn Tage hat es gedauert von der Vorstellung eines Maßnahmenpakets gegen die Wohnungsnot bis zur Verabschiedung im Parlament: Die Balearen-Regierung hat am Freitag (28.2.) den Katalog durchgewunken, nachdem sich die Sozialisten mit den Juniorpartnern Més und Podemos über die strittigen Punkte einig geworden waren.

Vor allem beim Thema Sozialwohnungsbau gab es unterschiedliche Auffassungen. Die Sozialisten wollten privaten Bauträgern öffentlichen Grund überlassen, wenn diese im Gegenzug Sozialwohnungen mit einem gedeckelten Mietpreis bauen. Geplant war zunächst eine Konzession über 75 Jahre, Més und Podemos wollten einen so langen Zeitraum nicht zulassen. Im Endeffekt einigte sich die Linkskoalition auf 50 Jahre. Neu sind außerdem geplante Strafen von 3.000 bis 30.000 Euro für diejenigen, die Wohnungen in unwürdigen Zuständen bewerben.

Das Dekret tritt in Kraft, sobald es im Gesetzesblatt BOIB veröffentlicht wird. Das dürfte bis Mitte März geschehen sein.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung:

Zwangsräumungen

Um zu verhindern, dass einkommenschwache Familien ihre Wohnung verlieren, wird vorgeschrieben, dass Banken oder Fonds zunächst eine Sozialmiete anbieten müssen, bevor eine Zwangsräumung eingeleitet werden kann. Diese darf maximal 30 Prozent des Gehalts der Familie ausmachen.

Kommt eine Wohnung auf den Markt, die über eine Zwangsräumung erstanden wurde, erhält die balearische Landesregierung ein Vorkaufsrecht. Auf diese Weise könnte der Bestand an staatlichen Sozialwohnungen ausgebaut werden, so das Kalkül. Dasselbe gilt beim geplanten Verkauf von Sozialwohnungen an Banken oder Fonds.

Öffentlicher Grund

Baugrund, der eigentlich für öffentliche Einrichtungen vorgesehen ist, kann für den Wohnungsbau umgewidmet werden, sofern dort Wohnungen mit einem gedeckelten Mietpreis entstehen. Auch unvollendete Bauprojekte, deren Baugenehmigung nicht mehr gültig ist, dürfen vollendet werden, sofern Sozialwohnungen entstehen.

Die Linksregierung will zudem den Forderungen der Bauwirtschaft nachkommen und kleinere Wohneinheiten erlauben. Handelt es sich um Sozialwohnungen, darf die durchschnittliche Wohnungsgröße auf 60 Quadratmeter gesenkt werden - eine Regelung, die zwar auf den Balearen schon vorgesehen sei, von vielen Gemeinden aber nicht angewandt werde, wie es heißt.

Bürokratie

Eine weitete Stoßrichtung des Maßnahmenpakets zielt auf den Abbau von Bürokratie. So sollen künftig auch Architekten Berichte über die Eignung neuer Bauprojekte verfassen können, um so die öffentliche Verwaltung der Rathäuser zu entlassen. Zudem soll der Inselrat von Mallorca künftig Sozialwohnungen auch direkt genehmigen können.

In diesem Jahr will die Landesregierung rund 40 Millionen Euro für den Bau von Sozialwohnungen ausgeben. Bis Jahresende sollen knapp 400 Wohneinheiten auf den Weg gebracht oder im Bau sein. /jk/ff