Die Corona-Krise schlägt schon voll durch: Viele Menschen auf Mallorca sind seit Wochen in Kurzarbeit oder haben ihren Saisonjob erst gar nicht beginnen können. Mehr und mehr Menschen sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Einnahmequellen deutlich geschrumpft sind. Familien, Einzelpersonen und Wohngemeinschaften stehen vor ein und demselben Problem: Sie wissen nicht, wie sie die Monatsmieten für ihre Wohnungen und Häuser zahlen sollen. Die MZ gibt Ihnen einen Leitfaden an die Hand, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um staatliche Hilfen zu beantragen, und welche konkreten Maßnahmen Ihnen zur Verfügung stehen.

Wer kann Hilfen beantragen?

Nicht jeder kann die staatlich verordneten Hilfspakete nutzen - die Unterstützung ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die durch die Covid-19-Krise in eine wirtschaftlich oder sozial bedrohliche Lage geraten sind. Hierzu zählen Menschen, die von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit (ERTE) betroffen sind, Menschen, die ihre Arbeitszeiten reduzieren mussten, weil sie sich um Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, und auch Selbstständige und Kleinunternehmer, deren Einnahmen massiv zurückgegangen sind. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Gesamtverdienst des Haushaltes nicht den monatlichen Bruttobetrag von 1.613,52 Euro überschreitet. Für jedes Kind oder Person über 65 Jahre, die im Haushalt lebt, darf dieser Betrag um 10 Prozent erhöht werden. Bei einem weiteren Familienmitglied wären dies demnach 1.774,87 Euro, bei zwei weiteren Familienmitgliedern 1.936,22 Euro brutto im Monat. Außerdem müssen die Ausgaben für Miete zusammen mit den monatlichen Nebenkosten (wie Strom, Wasser und Heizkosten) mindestens 35 Prozent der Nettoeinkünfte aller Mitglieder des Haushalts darstellen.

Einigung mit dem Vermieter

Wenn Ihr Vermieter ein Unternehmen, eine staatliche Körperschaft oder eine Privatperson mit mehr als zehn Immobilien ist, können Sie ihm einen schriftlichen Antrag auf Mietreduzierung oder Stundung zukommen lassen. Ihr Vermieter muss daraufhin innerhalb von sieben Tagen zwischen folgenden Alternativen wählen: einer Mietreduzierung von 50 Prozent oder einer Stundung der Mietzahlungen während des Alarmzustandes, und mit einer maximalen Dauer von vier Monaten. Wenn Ihr Vermieter hingegen eine Privatperson ist und weniger als zehn Immobilien besitzt, können Sie zwar ebenfalls eine Reduzierung oder Stundung der Miete vorschlagen, aber Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet, dieser zuzustimmen. Hiermit will die Regierung vermeiden, dass Privatpersonen, die ihren Lebensunterhalt aus Mieteinnahmen bestreiten, ebenfalls in eine bedrohliche Lage geraten.

Mikrokredite bei der Bank

Wenn Sie keine spezielle Vereinbarung mit Ihrem Vermieter erzielen oder dieser sich weigert, die Miete zu reduzieren, haben Sie die Möglichkeit, einen Mikrokredit - ohne Zinsen oder Gebühren - für die Zahlung Ihrer Monatsmiete zu beantragen. Dieser Kredit läuft über das staatliche Kreditinstitut ICO (das spanische Pendant zur deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW) und muss bei der Hausbank beantragt werden. Das Darlehen kann den Betrag von bis zu sechs Monatsmieten umfassen und muss innerhalb von maximal zehn Jahren an die Bank zurückgezahlt werden. Um zu vermeiden, dass der Mieter den Kredit für etwas anderes als die Mietzahlungen verwendet, wird das Geld direkt von der Bank an den Vermieter gezahlt.

Regionale Hilfen

Für den Fall, dass der Mieter den genannten Mikrokredit nicht zurückzahlen kann, ist eine weitere Hilfe im Rahmen des nationalen Wohnplans 2018-2021 vorgesehen. Auf Mallorca können Mieter beim Balearischen Wohnungsinstitut IBAVI bis zum 30. September 2020 diese Hilfe beantragen. Die Höchstbetrag liegt bei monatlich 900 Euro für sechs

Monate - das heißt maximal 5.400 Euro - oder 100 Prozent des gewährten Darlehens.

Keine Zwangsräumungen

Personen, die die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, sind während des Alarmzustandes und der darauffolgenden sechs Monate von einer Zwangsräumung ausgenommen. Des Weiteren werden auslaufende Mietverträge automatisch bis sechs Monate nach Beendigung des Alarmzustandes verlängert. Während dieses Zeitraumes darf weder die Miete erhöht noch andere Vertragsbedingungen geändert werden.