Wer auf Mallorca einen Schwarzbau kauft, kann unter Umständen nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass er sich vorher nicht genügend über die Immobilie informiert hat. So ist ein Urteil zu deuten, das nun auf Mallorca gefällt wurde. Eine Richterin hat die Eigentümer eines Hauses mit dazugehörigem Grundstück in Son Ferriol, einem ländlichen Stadtteil im Osten von Palma de Mallorca, dazu verurteilt, eine bereits geleistete Anzahlung samt Zinsen an die betrogenen Käufer zurückzuzahlen sowie die Verfahrenskosten zu übernehmen. Die Richterin kam zu dem Schluss, dass die Eigentümer der Schwarzbau-Finca den Käufern nicht die nötige Information in Bezug auf die legalen Probleme des Hauses zukommen ließen.

Zu ähnlich gelagerten Fällen kommt es auf Mallorca immer wieder. Das Paar hatte das Haus mit Pool bei einer Immobilienagentur für 355.000 Euro gefunden und bereits eine Anzahlung in Höhe von 11.500 Euro geleistet, um das Haus zu reservieren. Im Reservierungsvertrag war festgehalten, dass sich das Haus in ländlichem Raum befindet. Beigelegt war ein Dokument mit der Aussage, dass keinerlei Verstöße gegen die Bauvorschriften vorliegen.

Hintergrund: Günstige Mallorca-Finca - nur leider illegal

Günstige Mallorca-Finca - nur leider illegal

Der Berater der Bank, bei der das Paar einen Kredit für den Hauskauf beantragt hatte, schlug jedoch Alarm. Laut den Informationen der Bank befand sich die Immobilie außerhalb der Raumordnung und könnte deshalb keine Bewohnbarkeitsbescheinigung bekommen - in Spanien Voraussetzung etwa für einen Wasser- und Stromanschluss. Ein Fachanwalt bestätigte dies und wies darauf hin, dass das Haus ein Schwarzbau und darüber hinaus nicht nachträglich legalisierbar war. Die Verstöße gegen die Raumplanungsvorschriften waren allerdings verjährt, so dass das Haus nicht hätte abgerissen werden müssen.

Die Käufer fühlten sich von den Verkäufern hochgenommen und bestanden auf der Rückgabe der Anzahlung, was die Eigentümer verweigerten. Sie machten die Immobilienagentur verantwortlich dafür, dass die Käufer die Informationen über die Illegalität nicht erhalten haben. Die Richterin stellte fest, dass die Verantwortung allein bei den Verkäufern liege. Gemäß dem Urteil haben die Käufer den Dokumenten vertraut, die ihnen vorgelegt wurden. Man könne von den Käufern nicht verlangen, dass sie genauere Kenntnisse über die raumplanerische Einordnung der Immobilie und damit verbundenen Problemen haben, so die Richterin in ihrem Urteil. /jk