Ein richtungsweisendes Urteil zum Immobilienrecht hat nun das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca gefällt. Die Richter verurteilen ein ausländisches Eigentümer-Ehepaar eines Hauses in Cala Llombards bei Santanyí zur Zahlung einer Entschädigung an einen interessierte Käuferin. Das Ehepaar muss der Interessentin den doppelten Anzahlungspreis zurückzahlen, weil im Anzahlungsvertrag (contrato de arras) nicht erwähnt worden war, dass der Anbau des Hauses sowie ein Pool illegal errichtet worden waren. Das Oberlandesgericht bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz.

Der Vorfall liegt inzwischen über sechs Jahre zurück. Das Ehepaar wollte das Haus an der Südküste von Mallorca verkaufen und fand im Januar 2015 eine Interessentin. Wie bei Immobiliengeschäften auf Mallorca üblich einigte man sich auf eine Anzahlung, für die ein sogenannter "contrato de arras" unterschrieben wurde. Darin verpflichtet sich - grob gesagt - der Verkäufer, das Haus niemand anderem zu verkaufen, und der Käufer dazu, die Finanzierung binnen vier Monaten zu sichern.

Klappt die Finanzierung nicht oder springen die Käufer aus einem anderen Grund ab, verlieren sie solchen Verträgen zufolge die Anzahlung - in dem vorliegenden Fall immerhin 41.500 Euro. Bricht der Verkäufer hingegen den Vertrag, muss er die doppelte Summe der Anzahlung zurückzahlen - in diesem Fall also die 41.500 Euro plus noch einmal dieselbe Summe, zusammen 83.000 Euro.

Die Viermonatsfrist nutzte die Interessentin nicht nur, um die Finanzierung zu sichern, sondern auch um mit einem unabhängigen Architekten zu prüfen, ob die Immobilie über alle Lizenzen verfügte. Das war nicht der Fall. Ein 30 Quadratmeter großer Anbau, eine Garagenfläche von 74 Quadratmeter sowie der 58 Quadratmeter große Pool des Hauses waren illegal errichtet worden und lassen sich nach der aktuellen Rechtslage auch nicht nachträglich legalisieren. Damit bestünde zumindest theoretisch die Gefahr eines Abrissbescheids oder zumindest das Problem, diese Gebäudeteile niemals legal umbauen zu können.

Die Interessentin verzichtete daher auf den Kauf, der Verkäufer weigerten sich jedoch, die Anzahlung zurückzuzahlen. Der Fall landete vor Gericht. Die Eigentümer-Ehepaar verwies darauf, dass man den Umstand mündlich mitgeteilt hatte, sodass die Interessentin vom illegalen Anbau durchaus wusste. Die Richter entschieden jedoch, dass es es sich hier nicht um eine Nebensächlichkeit gehandelt habe, die man mündlich mitteilen könne, ohne dies schriftlich festzuhalten. Im Anzahlungsvertrag stehe zudem, dass die Immobilie "keine baurechtlichen Mängel" aufweise. Fast sieben Jahre später müssen die Eigentümer nun die 83.000 Euro an die Interessentin zahlen. /tg