Die balearische Steuerbehörde in Palma de Mallorca macht es sich zu leicht beim Schätzen des Immobilienwerts. Und sie verrechnet sich dabei häufig zu ihren eigenen Gunsten. Das hat nun erneut das Regionale Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) in einem am 29. Juli datierten Urteil festgestellt, mit dem eine Immobilienwert-Schätzung zurückgewiesen wurde.

Beim Verkauf, Überlassen oder Vererben von Immobilien fallen Steuern an, die sich nach dem Wert der Immobilie berechnen. Diesen Wert berechnet die Balearische Steuerbehörde (ATIB) regelmäßig, indem sie zunächst den Katasterwert zugrunde legt und diesen verdoppelt. Auch wenn zusätzlich weitere Faktoren herangezogen werden, etwa die Baukosten, hatte die Justiz bereits mehrfach angemahnt, dass für die Festlegung des Immobilienwerts der Ortsbesuch eines Gutachters nötig ist.

In der Praxis ignoriert die Steuerbehörde dieses Urteil jedoch und profitiert davon, dass die meisten Bürger diesen oft zu hoch angesetzten Wert nicht reklamieren, kritisiert Anwalt Alejandro del Campo von DMS Legal. Die Verluste der Steuerzahler betragen teilweise hohe fünfstellige Beträge. Da die wenigsten vor Gericht zögen, lohne sich für das Finanzamt die "an Amtsmissbrauch grenzende" Fehleinschätzung. /tg